Wohlstand für Alle
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Ep. 364: Gute Enteignung, böse Enteignung?

29. Juli 2026 · 31 Min.

Enteignungen sind in Deutschland verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie dem ‚Wohle der Allgemeinheit‘ bzw. dem Funktionieren des Wirtschaftsstandorts dienen und stets eine Entschädigung vorgesehen ist; die aktuelle Bundesregierung will jedoch Landesvergesellschaf­tungen von Wohnraum per Bundesgesetz verhindern, weil dies als Risiko für Investitionen und den Wohnungsbau gesehen wird.

Die Folge diskutiert die aktuelle politische Entscheidung, Vergesellschaftungen von Wohnraum auf Länderebene durch ein Bundesgesetz auszuschließen, und erklärt, warum die Regierung dies als Schutz des ‚Kapitalstandorts‘ interpretiert. Es folgt eine rechtliche Einordnung: Artikel 14 und 15 Grundgesetz erlauben Enteignung/Vergesellschaftung nur unter Entschädigungsauflagen. Abschließend wird nationaler Kontext durch einen internationalen Befund eingeordnet: Nicholas Mulder beobachtet eine neue Welle von Verstaatlichungen, die jedoch meist staats- und standortpolitische Ziele verfolgt, nicht sozialistische Umgestaltungen.

Themen & Erkenntnisse

Bundespolitische Blockade gegen Landes-Vergesellschaftung von Wohnraum · ab 00:29
Grundgesetzliche Regeln: Artikel 14 und 15 sowie die Unterscheidung von ‚guter‘ und ‚böser‘ Enteignung · ab 03:57
Internationale Perspektive: Mulders These von einer neuen Welle der Verstaatlichung · ab 20:17

Wer spricht

O
Ole NymonHOST

Co-Host des Podcasts „Wohlstand für alle“. In der Episode führt er durch die Debatte um Enteignung und Verstaatlichung, analysiert bundespolitische Beschlüsse und diskutiert rechtliche sowie historische Kontexte ökonomischer Eingriffe des Staates.

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W
Wolfgang M. SchmidtHOST

Teilnehmerin der Technoparty; beschreibt das Erlebnis, vor dem Altar zu tanzen und die besondere Atmosphäre im Kirchenraum.

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