Björn-Hendrik Otte IM GESPRÄCH
Rechtsredakteur in der ARD-Rechtsredaktion; im Beitrag erläutert er die gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung des Jugendstrafrechts: Altersgrenzen (unter 18 Jugendliche, 18–21 Heranwachsende) und die gerichtliche Prüfung der sittlichen und geistigen Entwicklung.