Auslegungssache – c't Datenschutz
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E-Evidence: Datenherausgabe auf Zuruf

21. August 2026 · 1 Std. 6 Min.

Die EU-E-Evidence-Verordnung ermöglicht beschleunigte grenzüberschreitende Datenanforderungen an Diensteanbieter, verlagert erhebliche Prüfpflichten auf private Anbieter und erzeugt dadurch großes Missbrauchs- und Grundrechtsrisiko.

Zahlen & Fakten

500.000 €

Maximale Bußgeldhöhe für bestimmte Verstöße gegen Registrierung/Beauskunftungspflichten (genannte Obergrenze).

2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Alternativer, umsatzabhängiger Sanktionsrahmen bei Unternehmen mit mehr als 25 Mio. € Jahresumsatz.

25 Mio. €

Schwellenwert beim Jahresumsatz, ab dem die Sanktionsbemessung auf Prozent des globalen Umsatzes umspringen kann.

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Was ist die E-Evidence-Verordnung und wie funktioniert das System? · ab 00:00
Wer ist betroffen, technische Pflichten, Registrierung und Fristen · ab 22:24
Risiken, Sanktionen, Grundrechtsschutz und Fazit · ab 30:36

Quellen

RechtE-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543

RechtFlankierende Richtlinie zur E‑Evidence (2023/1544)

Guidance des Europäischen Datenschutzausschusses (2024) – Erwähnung der Vorsicht bei Herausgaben an Strafverfolger

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

H
Holger BleichHOST

Redakteur bei c't und Heise Online; Host der Sendung, moderiert die Folge, kommentiert Datenschutzpolitik und -praxis und leitet die Gesprächsführung.

Alle Auftritte von Holger Bleich
T
Thomas RickertGAST

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutz, IT‑Recht und Domainrecht; Geschäftsführer der Legal‑Tech‑Plattform EviGate. Im Gespräch erläutert er rechtliche Details, technische/organisatorische Anforderungen und die Praxisunterstützung für betroffene Anbieter.

Alle Auftritte von Thomas Rickert

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.