E-Evidence: Datenherausgabe auf Zuruf
21. August 2026 · 1 Std. 6 Min.
Die EU-E-Evidence-Verordnung ermöglicht beschleunigte grenzüberschreitende Datenanforderungen an Diensteanbieter, verlagert erhebliche Prüfpflichten auf private Anbieter und erzeugt dadurch großes Missbrauchs- und Grundrechtsrisiko.
Zahlen & Fakten
500.000 €
Maximale Bußgeldhöhe für bestimmte Verstöße gegen Registrierung/Beauskunftungspflichten (genannte Obergrenze).
2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Alternativer, umsatzabhängiger Sanktionsrahmen bei Unternehmen mit mehr als 25 Mio. € Jahresumsatz.
25 Mio. €
Schwellenwert beim Jahresumsatz, ab dem die Sanktionsbemessung auf Prozent des globalen Umsatzes umspringen kann.
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtE-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543
• RechtFlankierende Richtlinie zur E‑Evidence (2023/1544)
• Guidance des Europäischen Datenschutzausschusses (2024) – Erwähnung der Vorsicht bei Herausgaben an Strafverfolger
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
HHolger BleichHOST
Redakteur bei c't und Heise Online; Host der Sendung, moderiert die Folge, kommentiert Datenschutzpolitik und -praxis und leitet die Gesprächsführung.
Alle Auftritte von Holger Bleich →TThomas RickertGAST
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutz, IT‑Recht und Domainrecht; Geschäftsführer der Legal‑Tech‑Plattform EviGate. Im Gespräch erläutert er rechtliche Details, technische/organisatorische Anforderungen und die Praxisunterstützung für betroffene Anbieter.
Alle Auftritte von Thomas Rickert →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.