Auslegungssache – c't Datenschutz
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E-Evidence: Datenherausgabe auf Zuruf

21. August 2026 · 1 Std. 6 Min.

Die EU-E-Evidence-Verordnung ermöglicht beschleunigte grenzüberschreitende Datenanforderungen an Diensteanbieter, verlagert erhebliche Prüfpflichten auf private Anbieter und erzeugt dadurch großes Missbrauchs- und Grundrechtsrisiko.

In der Folge erklären die Hosts und der Gast die neue E-Evidence-Regelung, die seit dem 18. August anwendbar ist: Strafverfolgungsbehörden können über ein EU-Portal direkte Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen an Diensteanbieter in anderen Mitgliedstaaten richten. Besprochen werden Umfang der betroffenen Anbieter, technische und organisatorische Herausforderungen, enge Fristen und hohe Sanktionen sowie die Gefahr, dass private Anbieter aus Angst vor Strafen Daten voreilig herausgeben.

Themen & Erkenntnisse

Was ist die E-Evidence-Verordnung und wie funktioniert das System? · ab 00:00
Wer ist betroffen, technische Pflichten, Registrierung und Fristen · ab 22:24
Risiken, Sanktionen, Grundrechtsschutz und Fazit · ab 30:36

Wer spricht

H
Holger BleichHOST

Redakteur bei c't und Heise Online; Host der Sendung, moderiert die Folge, kommentiert Datenschutzpolitik und -praxis und leitet die Gesprächsführung.

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T
Thomas RickertGAST

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutz, IT‑Recht und Domainrecht; Geschäftsführer der Legal‑Tech‑Plattform EviGate. Im Gespräch erläutert er rechtliche Details, technische/organisatorische Anforderungen und die Praxisunterstützung für betroffene Anbieter.

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