Love Scam ist eine ausgeklügelte Betrugsform, die emotionale Nähe vortäuscht, Opfer psychisch stark belastet und sie finanziell oft bis zur Existenzgefährdung ausbeutet.
In der Folge erklären Lea Geishauser und Strafverteidigerin Jana Jürgen anhand eines Fallbeispiels, wie Täterinnen und Täter über Fake-Profile Vertrauen aufbauen, Lovebombing anwenden und schließlich Geld fordern. Ein Betroffener (Christian) berichtet von seinem Weg in die Falle, den finanziellen Folgen und psychischen Belastungen. Die Episode beleuchtet zudem Ermittlungen, rechtliche Einordnung (bandenmäßiger Betrug, Geldwäsche) sowie Präventionsmaßnahmen.
Zahlen & Fakten
700.000 €
In der Folge genannter Gesamtertrag, den die Bande mindestens eingenommen hat
52.000 €
Gesamtschulden, die ein Betroffener (Christian) durch Kredite zur Auszahlung von Investments aufgenommen hat
6 Monate bis 10 Jahre
Genannter Strafrahmen für besonders schweren (bandenmäßigen) Betrug
Weitere 3 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
6 Jahre
Strafmaß: Gesamtfreiheitsstrafe für den Angeklagten Nick im verhandelten Urteil
3,5 Jahre
Strafmaß: Freiheitsstrafe für den Angeklagten Marvin im verhandelten Urteil
bis zu 5 Jahre
Genannte Obergrenze für Strafen beim 'Normalbetrug'
Rubriken
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• ArtikelBR24 (Recherchebericht: Gespräch mit dem Psychiater Nikolai Mastrander zur Verletzlichkeit Betroffener)
• Website der Bayerischen Polizei (Informationen und Präventionshinweise zu Love Scam/Liebesbetrug)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
LLea GeishauserHOST
Lea Geishauser moderiert die Folge als Co-Host, führt durch die Fallschilderung, stellt Fragen und bringt kontextuelle Hinweise aus dem Alltag eines Radiomachers ein (z. B. Hinweise auf ihre Arbeit im Radio und die Umstellung zum Videopodcast). Sie leitet das Gespräch mit der Strafverteidigerin.
Alle Auftritte von Lea Geishauser →JJana JürgenHOST
Jana Jürgen ist in der Folge als Strafverteidigerin und Co-Host zu hören. Sie erklärt juristische Zusammenhänge wie Bedrohung (§241), das Auskunftsverweigerungsrecht (§55), Verfahrensabläufe, Zeugenaussagebewertung sowie die rechtliche Einordnung von Mordmerkmalen (z. B. Heimtücke) anhand des geschilderten Falls.
Alle Auftritte von Jana Jürgen →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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