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Wirtschaft Einfach! Hitzefrei im Unternehmen – gibt es das?

22. Juni 2026 · 9 Min.

Es gibt im deutschen Arbeitsrecht kein allgemeines Recht auf Hitzefrei – Arbeitgeber müssen aber ab bestimmten Temperaturen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Die Episode klärt auf, dass es für Arbeitnehmer keine automatische Freistellung bei Hitze gibt wie in Schulen. Stattdessen hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und muss ab 26 Grad Celsius Maßnahmen prüfen, ab 30 Grad aktiv werden und ab 35 Grad besondere Schutzmaßnahmen treffen oder Arbeit verlagern. Die erforderlichen Maßnahmen variieren je nach Branche, Arbeitsplatz und individueller Belastung und reichen von Getränkebereitstellung und Sonnenschutz bis zu flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice.

Zahlen & Fakten

26 Grad Celsius

Ab dieser Temperatur sollte der Arbeitgeber prüfen, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind

30 Grad Celsius

Ab dieser Temperatur muss der Arbeitgeber aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen

35 Grad Celsius

Ab dieser Temperatur gilt ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Rechtliche Grundlagen: Kein pauschales Hitzefrei · ab 00:49: Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig nach Hause gehen, riskieren aber arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Temperaturgrenzwerte und erforderliche Schutzmaßnahmen · ab 03:11: Ab 26°C sollte der Arbeitgeber prüfen, ab 30°C muss er aktiv werden, ab 35°C ist der Raum ohne besondere Maßnahmen nicht geeignet. Die genauen Maßnahmen hängen vom Arbeitsplatz ab.
Praktisches Vorgehen für Beschäftigte und betriebliche Regelungen · ab 06:18: Beschäftigte sollten die Situation ansprechen und dokumentieren, statt eigenmächtig zu gehen. Betriebe sollten branchengerechte, flexible Hitze-Schutzregeln etablieren, die regional unterschiedliche Bedingungen berücksichtigen.

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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