Wirtschaft Einfach! Hitzefrei im Unternehmen – gibt es das?
22. Juni 2026 · 9 Min.
Es gibt im deutschen Arbeitsrecht kein allgemeines Recht auf Hitzefrei – Arbeitgeber müssen aber ab bestimmten Temperaturen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die Episode klärt auf, dass es für Arbeitnehmer keine automatische Freistellung bei Hitze gibt wie in Schulen. Stattdessen hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und muss ab 26 Grad Celsius Maßnahmen prüfen, ab 30 Grad aktiv werden und ab 35 Grad besondere Schutzmaßnahmen treffen oder Arbeit verlagern. Die erforderlichen Maßnahmen variieren je nach Branche, Arbeitsplatz und individueller Belastung und reichen von Getränkebereitstellung und Sonnenschutz bis zu flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice.
Zahlen & Fakten
26 Grad Celsius
Ab dieser Temperatur sollte der Arbeitgeber prüfen, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind
30 Grad Celsius
Ab dieser Temperatur muss der Arbeitgeber aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen
35 Grad Celsius
Ab dieser Temperatur gilt ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum
Themen & Erkenntnisse
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