Die Reform ändert Bürgergeld in Grundsicherungsgeld um, behält die Zugangsregeln weitgehend bei, verschärft aber Sanktionen und Vermögensfreibeträge deutlich.
Die Sendung erklärt, dass aus dem Bürgergeld wieder Grundsicherungsgeld geworden ist, ohne grundlegende Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen. Neu sind vor allem strengere Sanktionen bei fehlender Kooperation sowie deutlich niedrigere Schonvermögensfreibeträge. Arbeitsmarkt- und Sozialforschung sowie Betroffene bewerten die Reform als eher graduell; erwartete große Einsparungen erscheinen politisch überhöht und realistisch gering.
Zahlen & Fakten
563 €
Regelleistung für eine arbeitslose, grundsicherungsberechtigte Person bleibt unverändert
30 %
Kürzung des Regelsatzes bei zweitem Meldeversäumnis
100 %
Totale Kürzung des Regelsatzes (Totalsanktion) für bis zu zwei Monate beim dritten Verstoß
Weitere 3 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
40.000 €
Bisherige Höhe des Schonvermögens (Freigrenze) vor der Reform
5.000–20.000 €
Neue Schonvermögensfreigrenzen, gestaffelt nach Lebensalter
3.500
Anzahl der Kundinnen und Kunden im Jobcenter Nürnberg, die im letzten Jahr Leistungsminderungen erlebten (Nürnberg, Jobcenter-Angabe)
Organisationen
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• Recht13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch 2
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
SSabine StrasserHOST
Host des BR24‑Podcasts "Thema des Tages"; eröffnet die Folge, moderiert die Gespräche und führt durch die Beiträge zum 10. Jahrestag des OEZ-Attentats.
Alle Auftritte von Sabine Strasser →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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