
Ab 27.09. gilt die EmpCo: Was darf ich in meiner Nachhaltigkeitskommunikation noch sagen?
13. September 2026 · 40 Min.
Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitskommunikation bis zum 27.09.2026 an die neue Empowering Consumers Directive (EmpCo) anpassen, sonst drohen Abmahnungen; viele Vorgaben bleiben jedoch unbestimmt, sodass genaue rechtliche Abwägungen nötig sind.
Roman Brittka erklärt die zentralen Anforderungen der Empowering Consumers Directive (EmpCo), betont die harte Deadline am 27. September 2026 und warnt vor Abmahnungen. Er beschreibt strengere Regeln für Nachhaltigkeitssiegel, zukunftsbezogene Umweltaussagen und erhöhte Informations- sowie Dokumentationspflichten, die Marketing und Recht eng verzahnen. Beim Einsatz von KI macht er deutlich: Unternehmen haften für KI-generierte Werbeaussagen und sollten interne Guidelines sowie Prüfprozesse einführen. Abschließend rät er, jetzt aktiv zu werden, Mitarbeitende zu schulen und rechtliche Beratung einzubeziehen.
Zahlen & Fakten
2009
Jahr, in dem Roman Brittka sein Studium abschloss und erste berufliche Kontakte zur Verbrauchsemissionskennzeichnung hatte.
Rubriken
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtEmpowering Consumers Directive (EmpCo) – EU-Richtlinie zur Regulierung von umweltbezogener Werbung und Verbraucherinformationen
• RechtUWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) – deutsche Umsetzung einzelner EmpCo-Vorgaben
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
RRoman BrittkaGAST
Partner in der Kanzlei, spezialisiert auf Green Advertising und ESG-Kennzeichnung; berät große Unternehmen aus Automotive, Telekommunikation und Konsumgütern zu Marketing- und Nachhaltigkeitskennzeichnung sowie zu rechtlichen Risiken und Compliance.
Alle Auftritte von Roman Brittka →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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