
Ein Klima-Prozess im Hitzesommer
31. August 2026 · 27 Min.
Schweizer Strafgerichte bestrafen Klimaaktivistinnen meist wegen der Behinderung von Amtshandlungen, nicht wegen der politischen Botschaft, trotz deutlich spürbarer Auswirkungen der Erwärmung.
Boas Ruh und Brigitte Hörlimann besprechen zwei Strafverfahren gegen junge Klimaaktivisten, die 2020 im Rahmen des Bundesplatz-Camps „Rise Up for Change“ nicht freiwillig räumten. Die Gerichte akzeptieren friedlichen Protest grundsätzlich, bestrafen aber, wer sich der Räumung aktiv widersetzt – etwa durch Sitzenbleiben oder Anketten. Die Urteile bestätigen Schuldsprüche mit kleinen bedingten Geldstrafen, aber hohen Verfahrenskosten und einem Eintrag im Strafregister. Die Diskussion stellt das strafrechtliche Vorgehen gegen Klimaprotestierenden in den Kontext des Hitzesommers und internationaler Kritik.
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Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
BBoas RuhHOST
Moderator des Podcasts «Brigitti, dritte Gewalt» (Justiz‑Podcast der Republik). Er eröffnet die Folge, moderiert das Gespräch und führt die Befragung mit der Gerichtsreporterin zur juristischen Einordnung des Falls.
Alle Auftritte von Boas Ruh →BBrigitte HörlimannHOST
Gerichtsreporterin bei der Republik, früher Gerichtsberichterstatterin (berichtete 2005 für die NZZ). In der Folge rekonstruiert sie den Geschworenenprozess um die Auseinandersetzung in der Lugano‑Bar, erklärt das Verfahren und berichtet späteres Nachwirken (u. a. Interview mit Hans Mattis für die NZZ).
Alle Auftritte von Brigitte Hörlimann →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.