7 Dokumente, die du unbedingt für die Steuer aufbewahren musst! (#724)
20. Juli 2026 · 10 Min.
Bewahre wichtige Steuerbelege (Einkommensnachweise, Werbungskostenbelege, Handwerkerrechnungen, Nachweise zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kinderkosten sowie Zahlungsnachweise) auf, da das Finanzamt sie nachträglich anfordern kann.
Die Folge listet sieben Dokumentgruppen auf, die Privatpersonen für die Steuererklärung aufbewahren sollten, und erklärt jeweils, welche Nachweise nötig sind. Es wird erläutert, wann Belege vorgelegt werden müssen, welche Pauschalen ohne Nachweis funktionieren und dass bei Handwerkerleistungen Überweisung erforderlich ist. Abschließend wird die typische Aufbewahrungsdauer (meist vier Jahre) und wichtige Ausnahmen (z. B. zwei Jahre für grundstücksbezogene Handwerkerrechnungen) erklärt.
Zahlen & Fakten
1.230 €
Höhe der aktuellen Werbungskostenpauschale
1.260 €
Jahrespauschale für ein Arbeitszimmer, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist
20 %
Aktuell abziehbarer Anteil der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen (geplant auf 15 % reduziert)
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1.200 €
Ausbildungsfreibetrag pro Jahr, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt
500–2.847 €
Beispielspanne für die zumutbare Belastung bei einem Einkommen von etwa 50.000 € (je nach Familienstand)
2 Jahre
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für grundstücksbezogene Handwerkerrechnungen
4 Jahre
Praktische Aufbewahrungsdauer von Belegen bis zum Ende der Nachprüfungsfrist
10 Jahre
Maximale Aufbewahrungsdauer in Ausnahmefällen (z. B. Verdacht auf Steuerhinterziehung)
6 Jahre
Aufbewahrungsdauer für Personen mit einem Jahresverdienst über 500.000 €
Themen & Erkenntnisse
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