7 Dokumente, die du unbedingt für die Steuer aufbewahren musst! (#724)
20. Juli 2026 · 10 Min.
Du musst Belege für Steuererklärungen nicht mehr einreichen, musst sie aber mindestens vier Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt diese nachträglich anfordern kann.
Die Folge erklärt, welche sieben Kategorien von Dokumenten und Belegen Privatpersonen für die Steuererklärung aufbewahren sollten: Einkommensnachweise, Werbungskosten, Handwerkerrechnungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, kindbezogene Ausgaben und Zahlungsnachweise. Dabei wird erläutert, warum diese Dokumente wichtig sind und welche spezifischen Aufbewahrungsfristen gelten – meist vier Jahre, mit Ausnahmen wie zwei Jahre für Handwerkerrechnungen oder sechs Jahre für Hochverdiener.
Zahlen & Fakten
20 Prozent
Aktueller Steuerabzug für Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.
15 Prozent
Geplanter zukünftiger Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach Plänen der Bundesregierung.
1230 Euro
Aktuelle Werbungskostenpauschale, die automatisch vom Einkommen abgezogen wird, ohne Nachweis erforderlich.
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1260 Euro
Jahrespauschale für Raumkosten, die abgesetzt werden kann, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
500 bis 2847 Euro
Spanne der zumutbaren Belastung pro Jahr bei etwa 50.000 Euro Jahreseinkommen, abhängig vom Einkommen und Familienstand.
1200 Euro
Ausbildungsfreibetrag pro Jahr für Kinder, die nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen.
4 Jahre
Standardaufbewahrungsfrist für Steuererklärungsbelege, entsprechend der Veränderungsfrist des Finanzamts.
2 Jahre
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist für grundstücksbezogene Handwerkerrechnungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
6 Jahre
Aufbewahrungsfrist für Belege von Personen mit Jahreseinkommen über 500.000 Euro.
10 Jahre
Maximale Aufbewahrungsfrist bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
31. Juli
Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2025 für Privatpersonen (ohne Beratung durch Steuerberater).
Themen & Erkenntnisse
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