Im September 2026 treten mehrere Verbraucher- und Wirtschaftsänderungen in Kraft: Amazon verkürzt Rückgabefristen, die EZB dürfte die Zinsen anheben, EU-Regeln gegen Greenwashing und ein neues Gewährleistungslabel gelten, an Bahnhöfen wird Alkoholkonsum untersagt, Lohnsteuerhilfevereine und TVÖD-Regelungen werden angepasst.
Die Folge fasst kompakt alle relevanten Regeländerungen im September 2026: Amazon reduziert für viele Produktkategorien seine freiwillige 30-tägige Rückgabefrist auf die gesetzliche 14-tägige Frist. Die EZB steht vor einer wahrscheinlichen Zinserhöhung. EU-weit gibt es strengere Regeln gegen Greenwashing und ein einheitliches Gewährleistungs-/Garantie-Label. Außerdem führt die Deutsche Bahn ein Alkoholverbot an Bahnhöfen ein, Lohnsteuerhilfevereine erhalten erweiterte Zielgruppen, und TVÖD-Beschäftigte können Sonderzahlungen in Urlaubstage tauschen.
Amazon: Verkürzte Rückgabefrist: Amazon kürzt freiwillige Rückgabefristen vieler Produktkategorien von 30 auf 14 Tage; einzelne Produktgruppen bleiben ausgenommen.
EZB: Erwartete Zinserhöhung: Die EZB dürfte am 10. September den Einlagensatz erhöhen (marktpreislich wahrscheinlich von 2,25% auf 2,5%), bedingt durch steigende Inflation.
Lohnsteuerhilfevereine: Erweiterter Zugang: Der Zugang zu Lohnsteuerhilfevereinen wird erweitert: Die bisherige Einkommensgrenze von 18.000 Euro entfällt, Selbstständige bleiben ausgeschlossen.
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Die Deutsche Bahn verbietet ab September das Alkoholkonsumieren an Bahnhöfen; Verkauf in Gastronomie und Mitnahme verschlossener Getränke bleiben erlaubt.
EU: Verbot irreführender Umweltversprechen (Greenwashing): Ab 27. September verbietet die EU unbewiesene Umweltversprechen; solche Claims müssen künftig nachgewiesen werden, sonst drohen Sanktionen.
EU: Einheitliches Gewährleistungs- und Garantie-Label: Die EU führt ein einheitliches Label für gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche Herstellergarantien ein, das Rechte und Laufzeiten sichtbar macht.
Öffentlicher Dienst (TVÖD): Sonderzahlung in Urlaubstage tauschen: TVÖD-Beschäftigte können ab 2027 Teile der Sonderzahlung in maximal drei zusätzliche Urlaubstage umwandeln; Anträge sind bis 1. September möglich.