Scheidungskosten in Deutschland werden durch den Verfahrenswert bestimmt und betragen bei einvernehmlicher Scheidung typischerweise ca. 3.400 Euro insgesamt, können aber bei Streitpunkten erheblich steigen.
Die Folge erklärt die Kostenstruktur einer Scheidung in Deutschland anhand eines fiktiven Beispiels. Der Verfahrenswert wird aus dem Nettoeinkommen der letzten drei Monate, dem Vermögen beider Partner und dem Versorgungsausgleich berechnet. Davon hängen die Gerichts- und Anwaltskosten ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Partner die Anwaltskosten teilen und sparen dadurch erheblich. Streitpunkte führen zu deutlich höheren Kosten und erfordern zwei separate Anwälte.
Zahlen & Fakten
5 Prozent
Anteil des Vermögens (nach Freibetrag und Schulden), der in den Verfahrenswert einfließt
10 Prozent
Zuschlag pro Rentenpunkt oder Altersvorsorge-Anrecht zum Verfahrenswert
19 Prozent
Mehrwertsteuerrate auf Anwaltshonorar
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3 Monate
Zeitraum für Berechnung des Nettomietheinkommens im Verfahrenswert
5.000 Euro
Zusammen verdientes monatliches Netto von Anna und Ben
15.000 Euro
Drei-Monats-Nettoeinkommen (Basis für Verfahrenswert)
400.000 Euro
Wert einer Wohnung je Person im Beispiel
200.000 Euro
Hypothek je Wohnung im Beispiel
60.000 Euro
Vermögensfreibetrag pro Person bei Verfahrenswertberechnung
4.000 Euro
Vermögensanteil im Verfahrenswert nach Berechnung
3.000 Euro
Versorgungsausgleichswert im Beispiel (zwei Rentenpunkte)
22.000 Euro
Gesamter Verfahrenswert in Annas und Bens Scheidungsfall
810 Euro
Gerichtskosten bei 22.000 Euro Verfahrenswert
2.180 Euro
Basis-Anwaltshonorar bei 22.000 Euro Verfahrenswert
20 Euro
Auslagenpauschale für Anwalt
2.618 Euro
Anwaltskosten inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer
3.428 Euro
Gesamtkosten der einvernehmlichen Scheidung für beide zusammen
1.714 Euro
Anteil Scheidungskosten pro Person bei einvernehmlicher Scheidung
Themen & Erkenntnisse
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