GRUNDGedanken - Immobilien Podcast
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Hund, Katze, Reptilien - Tierhaltung in der Mietwohnung

18. August 2026 · 36 Min.

Tierhaltung in Mietwohnungen ist rechtlich möglich, erfordert aber immer eine individuelle Interessenabwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen; pauschale Verbote sind unzulässig.

In der Folge diskutieren Moderatorin Danette Betun und die beiden Juristen Thorsten Flom und O'Shea Lenz, welche Tierhaltung in Mietwohnungen zulässig ist und welche Fragen Vermieter und Mieter beachten müssen. Zentrale Punkte sind Mietvertragsklauseln, die notwendige Abwägung der Interessen, Gesundheits- und Gebäuderisiken (z. B. Schimmel durch Terrarien) sowie Konfliktfälle wie Bellen, Allergien oder übermäßige Tierhaltung. Erwähnt wird eine BGH-Entscheidung (2013), die pauschale Verbote im Mietvertrag kritisiert.

Themen & Erkenntnisse

Einstieg: Soll man Tiere in einer Mietwohnung halten? · ab 00:32: Einführende Diskussion über Eignung von Hunden, Katzen und anderen Tieren in Mietwohnungen und Appell zur verantwortungsvollen Anschaffung.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Einzelfallabwägung · ab 03:16: Erläuterung von Mietvertragsklauseln, Einzelfallinteressenabwägung und rechtlichen Grenzen (BGH 2013) bei Haustieren.
Praxisfälle, Konflikte und Abschlussappell · ab 13:16: Konkrete Beratungsfälle (Schimmel, Lärm, Verschmutzung), mögliche rechtliche Folgen und Appell zu verantwortungsvoller Tierhaltung.

Wer spricht

D
Danette BetunHOST

Moderatorin der Folge, führt durch das Gespräch, stellt Fragen zu Alltags- und Rechtsfragen der Tierhaltung in Mietwohnungen und leitet die Diskussion zwischen Mietern und Juristen.

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T
Thorsten FlomGAST

Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg; in der Sendung beteiligt sich Thorsten Flom an der Diskussion, bringt Praxiserfahrung aus Verbandstätigkeit und früheren Rechtsfällen ein und erläutert Mediations- und Beratungsangebote des Verbandes.

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O
O'Shea LenzGAST

Geschäftsführer des Grundeigentümerverbandes und Jurist; erklärt mietrechtliche Grundsätze, Vertragsklauseln und Einzelfallabwägungen, nennt Beispiele (Terrarien, Allergien, Kampfhunde) und erläutert rechtliche Folgen wie Abmahnung, Widerruf der Zustimmung und Schadensersatz.

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