Hund, Katze, Reptilien - Tierhaltung in der Mietwohnung
18. August 2026 · 36 Min.
Tierhaltung in Mietwohnungen ist rechtlich möglich, erfordert aber immer eine individuelle Interessenabwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen; pauschale Verbote sind unzulässig.
In der Folge diskutieren Moderatorin Danette Betun und die beiden Juristen Thorsten Flom und O'Shea Lenz, welche Tierhaltung in Mietwohnungen zulässig ist und welche Fragen Vermieter und Mieter beachten müssen. Zentrale Punkte sind Mietvertragsklauseln, die notwendige Abwägung der Interessen, Gesundheits- und Gebäuderisiken (z. B. Schimmel durch Terrarien) sowie Konfliktfälle wie Bellen, Allergien oder übermäßige Tierhaltung. Erwähnt wird eine BGH-Entscheidung (2013), die pauschale Verbote im Mietvertrag kritisiert.
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
DDanette BetunHOST
Moderatorin der Folge, führt durch das Gespräch, stellt Fragen zu Alltags- und Rechtsfragen der Tierhaltung in Mietwohnungen und leitet die Diskussion zwischen Mietern und Juristen.
Alle Auftritte von Danette Betun →TThorsten FlomGAST
Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg; in der Sendung beteiligt sich Thorsten Flom an der Diskussion, bringt Praxiserfahrung aus Verbandstätigkeit und früheren Rechtsfällen ein und erläutert Mediations- und Beratungsangebote des Verbandes.
Alle Auftritte von Thorsten Flom →OO'Shea LenzGAST
Geschäftsführer des Grundeigentümerverbandes und Jurist; erklärt mietrechtliche Grundsätze, Vertragsklauseln und Einzelfallabwägungen, nennt Beispiele (Terrarien, Allergien, Kampfhunde) und erläutert rechtliche Folgen wie Abmahnung, Widerruf der Zustimmung und Schadensersatz.
Alle Auftritte von O'Shea Lenz →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.