Hörsaal – Deutschlandfunk Nova
Hörsaal – Deutschlandfunk Nova

Nachrichtendienste - Nie wieder Gestapo!?

21. August 2026 · 48 Min.

Die Folge diskutiert, wie historische NS-Belastungen und unklare gesetzliche Aufgaben das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten prägen und warum die aktuelle Reformdebatte um aktive Befugnisse kritisch zu bewerten ist, wie Konstantin Goschler und Matthias Becker erläutern.

Zwei Vorträge beleuchten die Geschichte und Gegenwart der deutschen Nachrichtendienste: Konstantin Goschler zeigt personelle Kontinuitäten und die alliierte Prägung des Verfassungsschutzes nach 1945 sowie die Rolle von NS-Belastungen für öffentliche Skandale. Matthias Becker analysiert die rechtliche Unschärfe der Aufgaben der Dienste, erläutert das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten und fordert eine klare Aufgaben- und Mittelbestimmung. Beide weisen darauf hin, dass unklare Aufgaben und erweiterte Befugnisse (etwa aktive Maßnahmen) demokratie- und rechtsstaatliche Risiken bergen.

Rubriken

Organisationen

Themen & Erkenntnisse

Einstieg: Reformpläne und das Trennungsgebot
Geschichte der Nachrichtendienste und NS-Belastungen (Vortrag Konstantin Goschler) · ab 03:39
Aufgaben, Trennungsgebot und rechtliche Einordnung (Vortrag Matthias Becker) · ab 27:02

Wer spricht

K
Katrin OhlendorfHOST

Moderatorin der Folge; eröffnet und moderiert die Sendung 'Hörsaal' von Deutschlandfunk Nova, führt in das Thema Parteiverbot ein und leitet das Gespräch mit dem Vortragenden.

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K
Konstantin GoschlerGAST

Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen Nachrichtendienste und Innere Sicherheit; gemeinsam mit Michael Wala ist er Autor des Buches "Keine neue Gestapo", das die NS-Vergangenheit des Verfassungsschutzes behandelt.

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M
Matthias BeckerGAST

Professor für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In der Folge analysiert er die rechtliche Aufgabenstruktur der Nachrichtendienste; er war bereits mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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