IQ – Wissenschaft und Forschung
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Neue Gentechnik - Verletzt die Verordnung eine EU-Regel?

17. Juni 2026 · 22 Min.

Die neue EU-Gentechnik-Verordnung basiert auf einem wissenschaftlich nicht begründeten Schwellenwert von 20 genetischen Veränderungen, wodurch über 90 % der geplanten Projekte ohne Risikoprüfung auf den Acker kommen könnten – was gegen das EU-Vorsorgeprinzip und völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt.

Die EU erarbeitet eine neue Verordnung für gentechnisch veränderte Pflanzen, die auf der modernen CRISPR-Cas-Technologie (Genschere) basiert. Die Regelung unterscheidet zwischen NGT1-Pflanzen (bis 20 genetische Veränderungen), die ohne Genehmigung angebaut werden dürfen, und NGT2-Pflanzen mit strengerer Regulierung. Experten kritisieren, dass die Grenze von 20 Veränderungen willkürlich und unwissenschaftlich ist, gegen das Vorsorgeprinzip verstößt und das UN-Cartagena-Protokoll verletzt. Bislang gibt es weltweit nur drei NGT-Sorten im kommerziellen Anbau, hauptsächlich Designerpflanzen für Industrieländer statt Lösungen für globale Ernährungssicherheit.

Zahlen & Fakten

über 90 %

Anteil der geplanten NGT-Projekte, die vermutlich unter die NGT1-Regelung fallen und daher keine Zulassung benötigen

über 90 %

Anteil der geplanten NGT-Projekte, die unter die NGT1-Grenze von 20 Veränderungen fallen würden und damit ohne Zulassung auf den Acker kämen

20 Veränderungen

Grenzwert für NGT1-Pflanzen, ab dem keine Risikoprüfung erforderlich ist

Weitere 13 Zahlen & Fakten anzeigen

3 Veränderungen

Maximal zulässige Veränderungen in einem Gen (für NGT1)

2001

Jahr der bisherigen Gentechnik-Verordnung der EU

2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die alte Verordnung auf neue Gentechnik-Methoden nicht anwendbar ist

3

Anzahl der NGT-Pflanzen, die weltweit derzeit angebaut werden

89 Projekte

In der Gelinsky-Liste dokumentierte Züchtungsprojekte mit neuer Gentechnik

15 Pflanzen

Schätzung, wie viele möglicherweise in den nächsten Jahren auf europäische Äcker kommen könnten

2001

Jahr der letzten EU-Gentechnik-Verordnung, die der Europäische Gerichtshof 2018 für unanwendbar auf neue Techniken erklärte

2012

Jahr, seit dem CRISPR-Cas als Labortool bekannt ist und angewandt wird

20

Willkürliche Grenze genetischer Veränderungen für NGT1-Pflanzen ohne Risikoprüfung – ohne wissenschaftliche Begründung

89

Weltweit erfasste Züchtungsprojekte in der Gelinsky-Liste

3

Zahl der NGT-Sorten weltweit, die derzeit im kommerziellen Anbau sind

3

Zahl der erfassten Projekte mit Dürretoleranz von 89 Gesamtprojekten

15

Zahl der Pflanzen, die nach Einschätzung von Eva Gelinsky möglicherweise in den nächsten Jahren auf EU-Äcker kommen könnten

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Funktionsweise und Unterschied der neuen Gentechnik (NGT/CRISPR-Cas) · ab 01:39
Regulierung durch NGT1/NGT2-Kategorien: Willkürliche Grenzwerte und fehlende Kontrollen · ab 05:43
Risiken und rechtliche Verstöße: Vorsorgeprinzip und internationale Verpflichtungen · ab 12:32
Praktische Pipeline: Designerpflanzen statt Lösungen für globale Ernährungssicherheit · ab 14:10
Koexistenzprobleme und fehlende Transparenz: Haftung und Patentfragen · ab 17:27

Quellen

RechtEuropäischer Gerichtshof: Entscheidung 2018 zur Nicht-Anwendbarkeit der Gentechnik-Verordnung von 2001 auf neue Gentechnik-Methoden

StudieBundesamt für Naturschutz: Kritischer Bericht zu den Kriterien der neuen Gentechnik-Verordnung (insbesondere zur Kritik des Mutational Bias und des Schwellenwerts von 20 Veränderungen)

StudieGelinsky-Liste: Jährliche Liste der Züchtungsprojekte weltweit, zusammengestellt im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Umwelt

Weitere 3 Quellen anzeigen

StudieEva Gelinsky: Forschungsergebnisse zur Aussage, dass Eigenschaften im Labor oder Gewächshaus nicht zwingend zu erwünschten Ergebnissen auf dem Acker führen

RechtRechtsgutachten im Auftrag des Bundes ökologischer Lebensmittelwirtschaft: Aussage, dass die NGT-Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip und das Cartagena-Protokoll verstößt

RechtCartagena-Protokoll: UN-Abkommen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (völkerrechtlich verbindlich)

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

B
Birgit MagieraHOST

Moderatorin und Redakteurin des ARD‑Podcasts »IQ – Wissenschaft und Forschung«; leitet diese Folge und führt durch das Gespräch.

Alle Auftritte von Birgit Magiera
R
Renate EllGAST

Expertin für Chemie und Umweltthemen bei der ARD, bekannt aus der Wissenschaftssendung IQ. Sie berichtet über komplexe Themen wie Chemieunfälle, Gentechnik und Geoengineering und macht wissenschaftliche Forschung für ein breites Publikum verständlich und zugänglich.

Alle Auftritte von Renate Ell

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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