Das neue Heizungsgesetz enthält eine Lücke: Die geplante Kostenbremse greift nur für Wohnungsmieter, nicht für gewerbliche Mieter.
Die Folge erläutert, dass der Gesetzentwurf eine Kostenbremse vorsieht, die Vermieter bei Einbau fossiler Heizungen zur Hälfte an bestimmten Zusatzkosten beteiligen soll. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Wohnraummieter; gewerbliche Mieter bleiben außen vor. Verbände und Kritiker warnen vor deutlichen finanziellen Belastungen für kleine Betriebe, möglichen Preissteigerungen, Leerstand und Insolvenzen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, die Frist bis zur Sommerpause ist knapp.
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Lücke im Entwurf des Heizungsgesetzes · ab 00:20
Folgen und Kritik für kleine Betriebe · ab 00:53
Gesetzgebungsstand und Frist · ab 03:02
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