Alte Sickergruben in Kleingärten sind meist illegal, belasten das Grundwasser und müssen durch legale Alternativen wie Camping- oder Trockentrenntoiletten ersetzt werden.
In vielen Kleingärten existieren noch Plumpsklos und Sickergruben, die nach dem Bundeskleingartengesetz nicht mehr zulässig sind und das Grundwasser mit Reinigungsmitteln, Schwermetallen, Keimen und Abfällen belasten. Als erlaubte Alternativen gelten Campingtoiletten und Trockentrenntoiletten mit Trenneinsatz; deren Entsorgung ist aber geregelt und oft organisatorisch und finanziell herausfordernd. Manche Vereine finanzieren Sammel- und Abkippanlagen aus eigener Tasche; Fördermittel sind begrenzt. Die Behörden setzen vorerst auf Kooperation, weil eine sofortige Umrüstung tausender Parzellen nicht praktikabel ist.
Zahlen & Fakten
10 %
Geschätzter Anteil der Parzellen mit noch vorhandenen Sickergruben im KGV Heller Siedlung (Schätzung im Beitrag).
80.000–90.000 €
Vom Dresdner Stadtrat genannte Fördermittel für Umrüstungen, begrenzt auf Kleingärten in Trinkwasserschutzzonen.
50 Jahre
Geschätztes Alter der beschriebenen alten Kloschüssel im Beitrag (mindestens).
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtBundeskleingartengesetz (Regelung zur Zulässigkeit von Sickergruben in Kleingärten)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeKIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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