Bußgelder aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Die Folge erklärt, dass Verkehrsverstöße im europäischen Ausland deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen können und solche Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC rät, ausländische Bußgelder zu prüfen und bei berechtigtem Bescheid zu zahlen, gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen. Es werden Beispiele aus Estland, Italien, Luxemburg und Österreich genannt, sowie rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten wie das Bundesamt für Justiz thematisiert.
Zahlen & Fakten
845 €
Bußgeld ab bei 50 km/h zu schnell in Estland
545 €
Bußgeld ab für Fahren unter Alkoholeinfluss in Italien
250 €
Bußgeld ab für Handy am Steuer in Luxemburg
Weitere 3 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
7.500 €
Maximales Bußgeld in Österreich bei mehr als 50 km/h zu schnell (genannte Obergrenze)
50 km/h
Beispielangabe zur Geschwindigkeitsüberschreitung in mehreren genannten Fällen
11 Monate
Zustellfrist für Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• ADAC, Hinweis auf der Webseite zur Vollstreckung und Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
SStefan KlossHOST
Stefan Kloss wird im Transkript als derjenige genannt, der berichtet. Er führt die Berichterstattung über Bußgelder im Ausland.
Alle Auftritte von Stefan Kloss →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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