Wie Jugendämter den Unterhaltsvorschuss eintreiben
24. August 2026 · 4 Min.
Der Staat zahlt Unterhaltsvorschuss, Jugendämter versuchen das Geld beim säumigen Elternteil zurückzuholen – die Erfolge variieren stark und viele Forderungen bleiben jedoch nicht einbringbar.
Die Folge beschreibt, wie Unterhaltsvorschuss greift, wenn ein Elternteil nicht zahlt, und wie Jugendämter die Zahlungen zurückfordern. Reporter André Seifert hat recherchiert; Amtsleiter Thomas Jakob erläutert das praktische Vorgehen bei Prüfungen und dem wiederholten Nachgehen säumiger Zahler. Sozialrechtlerin Anne Lenze erklärt, dass viele Verpflichtete eher nicht zahlungsfähig als zahlungsunwillig sind. MDR-Recherchen zeigen große Unterschiede zwischen Kommunen.
Zahlen & Fakten
28 %
Anteil des ausgezahlten Unterhaltsvorschusses, den das Jugendamt des Landkreises Gotha zurückholt.
18 %
Durchschnittlicher Rückholanteil in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (entspricht dem Bundesdurchschnitt).
< 10 %
Rückholquoten in Suhl, Halle und Magdeburg jeweils unter 10 %.
Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
> 40 %
Schätzung von Amtsleiter Thomas Jakob: Anteil des ausgezahlten Unterhaltsvorschusses, der sich kaum zurückholen lässt.
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• ArtikelMDR-Recherchen (Erhebung zu Rückholquoten von Unterhaltsvorschuss in Mitteldeutschland)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
AAndré SeifertHOST
Reporter/Autor des Beitrags; führt durch das Thema, stellt Stimmen aus einer Leipziger Umfrage vor und kommentiert Vor- und Nachteile einer Steuererklärung für junge Menschen.
Alle Auftritte von André Seifert →TThomas JakobGAST
Thomas Jakob ist Leiter des Jugendamts im Landkreis Gotha. Im Beitrag schildert er das Vorgehen seines Amtes bei der Rückforderung von Unterhaltsvorschuss, erklärt Prüfungen zu Beschäftigung und Vermögen säumiger Unterhaltspflichtiger und nennt Gründe für die vergleichsweise hohe Rückholquote in seinem Landkreis.
Alle Auftritte von Thomas Jakob →AAnne LenzeGAST
Anne Lenze ist Sozialrechtlerin an der Hochschule Darmstadt. Sie ordnet ein, dass viele Unterhaltspflichtige eher nicht zahlungsfähig als zahlungsunwillig sind, weist auf Probleme bei der Einkommensklärung insbesondere bei Selbstständigen hin und erläutert die Grenzen, die niedrige Einkommen für die Sicherung des Kindesexistenzminimums setzen.
Alle Auftritte von Anne Lenze →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.