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Das BFSG ist da: Was jetzt für Online-Shops gilt

27. Juni 2025 · 44 Min.

Das BFSG verpflichtet Online-Shops und Hersteller bestimmter Technikprodukte zur Barrierefreiheit, doch kleine Unternehmen sind ausgenommen und konkrete Umsetzung bleibt schwammig genug, dass massive Abmahnwellen unwahrscheinlich sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde von der EU beschlossen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Online-Shops und technischen Produkten zu erleichtern. Der Podcast erklärt die Kernbestimmungen, die Ausnahmen (besonders für kleine Unternehmen unter 2 Mio. Euro Umsatz und maximal 10 Mitarbeitern), und zeigt auf, dass die vagen Qualitätskriterien praktisch zu weniger Abmahnungen führen dürften als bei der DSGVO. Gleichzeitig werden die positiven Effekte wie verbesserte Usability und SEO-Rankings beleuchtet.

Zahlen & Fakten

2 Millionen Euro

Umsatzschwelle für die Ausnahme von Online-Shops von der BFSG-Verpflichtung

10 Mitarbeiter

Maximale Mitarbeiterzahl (in Jahresarbeitseinheiten) für die Ausnahme von der BFSG-Verpflichtung

50–80

Anzahl der WCAG-Kriterien, die für Barrierefreiheit eines Online-Shops erforderlich sind

Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigen

28. Juni

Stichtag, ab dem neue Produkte (z.B. iPhones) die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen

Themen & Erkenntnisse

Was ist das BFSG und welche Dienstleistungen sowie Produkte sind betroffen? · ab 00:27: Das BFSG ist ein Gesetz, das Online-Shops und bestimmte Technikprodukte (Smartphones, Tablets, Router, E-Books) barrierefrei gestalten soll, um Menschen mit Behinderungen volle Teilhabe zu ermöglichen.
Wer ist ausgenommen und wie wird die Barrierefreiheit konkret umgesetzt? · ab 14:30: Kleine Unternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Umsatz und maximal 10 Mitarbeitern sind ausgenommen. Umsetzung erfordert über 50 WCAG-Kriterien (Alttexte, Kontrastmöglichkeiten, leichte Sprache), Overlay-Tools allein reichen nicht aus.
Enforcement, positive Effekte und Vergleich zur DSGVO · ab 27:00: Massive Abmahnwellen sind unwahrscheinlich, da die Kriterien schwammig und von außen schwer zu prüfen sind. Barrierefreiheit bringt aber echte Vorteile: bessere Usability, SEO-Rankings und größere Zielgruppe für Händler.

Quellen

StudieAktion Mensch – Untersuchung zu Barrierefreiheit von Online-Shops in Zusammenarbeit mit Google

Wer spricht

C
ChristophHOST

Co-Moderator oder regelmäßig mitwirkender Analyst im Podcast 'Ohne Aktien wird schwer', spezialisiert auf Themenanalysen und Tiefenrecherchen. Trägt eigene Perspektiven zu Megatrends und Sektorbewertungen bei und liefert detaillierte Unternehmensanalysen.

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R
RicardaHOST

Journalistin und Co-Moderatorin des »OnlinehändlerNews Podcasts«; begleitet als regelmäßige Co-Host aktuelle Entwicklungen im E-Commerce – von rechtlichen Neuerungen bis zu Plattform- und Markttrends.

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Y
Yvonne BachmannGAST

Volljuristin und Fachredakteurin der juristischen Redaktion von OnlinehändlerNews, spezialisiert auf BFSG und Barrierefreiheitsrecht

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