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Alles Legal #138: MiCAR trifft PSD2: Warum E-Geld-Token plötzlich doppelt reguliert werden

10. Juni 2026 · 13 Min.

E‑Geld‑Token unterliegen sowohl MiCAR als auch PSD2; die EBA gab bis zum 02.03.2026 eine Übergangsfrist, die nun abgelaufen ist — seitdem benötigen Anbieter für E‑Geld‑Token‑Transfers PSD2-/ZAG‑Rechte oder müssen als Agenten arbeiten.

Kemal Ahmedi erklärt, dass Artikel 48 MiCAR E‑Geld‑Token als E‑Geld einstuft und damit PSD2‑Bezüge auslöst, weil Transfers auch „Geldbeträge“ betreffen können. Die EBA veröffentlichte am 10.06.2025 einen No‑Action‑Letter mit einer Übergangsphase, die bis zum 02.03.2026 lief. Seit dem Ende dieser Schonfrist fordert die EBA eine PSD2‑Erlaubnis oder Agentenlösung für E‑Geld‑Token‑Transfers; Anträge in Bearbeitung können unter Auflagen weiterarbeiten.

Themen & Erkenntnisse

Warum MiCAR und PSD2 sich überschneiden · ab 02:39: Artikel 48 MiCAR stuft E‑Geld‑Token als E‑Geld; dadurch kann der Token‑Transfer unter PSD2 fallen und zusätzliche Erlaubnisse nötig machen.
EBA No‑Action‑Letter und Übergangsregelung · ab 04:12: Der No‑Action‑Letter (10.06.2025) gab nationalen Aufsichten eine Übergangsfrist und Auslegungshilfe zur Doppelregulierung.
Aktueller Zustand seit Ende der Übergangsphase und Folgen · ab 06:19: Ab 02.03.2026 sind PSD2‑/ZAG‑Erlaubnisse oder Agentenstatus für E‑Geld‑Token‑Transfers erforderlich; laufende Anträge ermöglichen eingeschränkten Weiterbetrieb.

Wer spricht

K
Kemal AhmediGAST

Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Berlin (vorstelle im Shownote/Transcript). Berät Unternehmen zu Kryptoregulierung, Zahlungsdiensten und bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen; erläutert die Praxisfolgen von MiCAR, PSD2 und EBA‑Dokumenten für E‑Geld‑Token.

Alle Auftritte von Kemal Ahmedi →

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