
Alles Legal #140: Drittstaatenbanken in der EU: Was das BRUBEG für internationale Institute verändert
24. Juni 2026 · 24 Min.
Das BRUBEG verpflichtet Drittstaatenbanken zu stärkerer Präsenz und lokalen Mindestanforderungen in der EU, wodurch grenzüberschreitendes Geschäft anspruchsvoller wird und Institute ihre EU‑Strategie prüfen müssen.
Das BRUBEG führt verbindliche Anforderungen für Drittstaatenbanken ein: Bei regelmäßigem oder volumenstarkem Geschäft in der EU sind entweder eigene EU‑Tochtergesellschaften mit voller Banklizenz oder Zweigstellen mit Mindestanforderungen notwendig. Ziel ist Verbraucherschutz, bessere Aufsichtseinsicht und ein wettbewerbliches Level Playing Field gegenüber in der EU regulierten Instituten. Neben lokalen Kapital‑ und Liquiditätsvorgaben fordert die Regelung fit‑and‑proper‑Personal sowie eine differenzierte Einstufung nach Bedeutung und Risiko des EU‑Geschäfts.
Zahlen & Fakten
5 Milliarden
Bilanzsumme‑Schwellenwert, ab dem eine Zweigstelle als signifikant eingestuft und strengere Anforderungen verlangt werden kann.
Januar 27
Genannte Frist für die Umsetzung der neuen Anforderungen (im Transkript so genannt).
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
DDana WondrerHOST
Dana Wondrer ist Moderatorin des Podcasts „Alles Legal – Fintech, Recht, Kompakt“ (gemeinsam von Permanent Banking und Paytech Law). Sie führt durch Interviews, stellt regulatorische Fragestellungen rund um Fintech und Banken und moderiert die Folge zur Umsetzung des BRUBEG für Drittstaatenbanken.
Alle Auftritte von Dana Wondrer →RRenate PrinzGAST
Renate Prinz ist Gesprächsgast in der Folge und erklärt die praktischen Auswirkungen des BRUBEG für Drittstaatenbanken in der EU. Sie erläutert Aufbaupflichten für Zweigstellen/Tochtergesellschaften, Anforderungen an Kapital, Liquidität, fit‑and‑proper‑Personal sowie die Gleichwertigkeitsprüfung der Herkunftsaufsicht.
Alle Auftritte von Renate Prinz →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.