Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft
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Grundlagen des Vereinsrechts – Rechtsbelehrung 151

3. September 2026 · 1 Std. 29 Min.

Ein eingetragener Verein begründet eine eigene Rechtspersönlichkeit, begrenzt die persönliche Haftung und braucht eine sorgfältig formulierte Satzung – diese Grundlagen erläutert Dorella Kress praxisnah.

In der Folge erklären Thomas Schwenke und Marcus Richter gemeinsam mit Gast Dorella Kress die zentralen Regeln des deutschen Vereinsrechts: Voraussetzungen für (nicht-)eingetragene Vereine, Haftungsfolgen und Abgrenzung zur GbR. Es geht um die praktische Gründung (Satzung, Organe, Vorstand), Regeln zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern sowie die Abläufe und Mehrheitsregeln in Mitgliederversammlungen. Abschließend behandeln sie Gemeinnützigkeit, typische Kosten der Gründung und Pflichten beim Datenschutz.

Themen & Erkenntnisse

Begriff, Abgrenzung und Haftung: eingetragener vs. nicht eingetragener Verein · ab 05:00: Unterschied eingetragener/nicht eingetragener Verein, Mindestzahl, Rechtsperson und Haftungsfolgen.
Gründung, Satzung und Vereinsorgane · ab 16:00: Ablauf der Gründung, notwendige Satzungsinhalte und Pflichtorgane (Vorstand, Kassenführung, Wahlregelungen).
Mitgliederversammlung, Beschlussfassung und Konfliktregelungen · ab 48:00: Regeln für Einberufung, Mehrheiten, Entlastung, Mitgliederausschluss und formale Abläufe der Versammlung.
Gemeinnützigkeit, Kosten der Gründung und Datenschutzpflichten · ab 01:09:20: Kriterien und Vorteile der Gemeinnützigkeit, typische Gründungskosten und praxisnahe Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO.

Wer spricht

T
Thomas SchwenkeHOST

Rechtsanwalt und Host von Rechtsbelehrung.

Alle Auftritte von Thomas Schwenke
D
Dorella KressGAST

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierte Wirtschaftsmediatorin; berät schwerpunktmäßig im Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht, war zuvor als Syndikusrechtsanwältin in einer Bank tätig und gibt praxisnahe Hinweise zur Satzung, Gemeinnützigkeit und Haftung.

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