Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft
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KI-Kennzeichnungspflichten – Rechtsbelehrung 150

27. Juli 2026 · 1 Std. 40 Min.

Der AI Act führt verpflichtende Kennzeichnungspflichten für KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte ein, trennt Anbieter und Betreiber, enthält mehrere Ausnahmen und lässt viele Auslegungsfragen offen.

Die Folge erklärt die neuen Kennzeichnungspflichten aus der EU-KI-Verordnung (AI Act): wer betroffen ist (Anbieter vs. Betreiber), welche Inhalte (Bilder, Video, Audio, Texte) und wie unterschieden wird (maschinelle Metadatenpflichten bei Anbietern, sichtbare Hinweise bei Betreibern für Deepfakes). Die Hosts diskutieren Ausnahmen (private Nutzung, Strafverfolgung, künstlerische/satirische Werke), praktische Umsetzungsfragen (Icons, Metadaten, Sichtbarkeit) und die Risiken von Abmahnungen sowie Bußgeldern.

Zahlen & Fakten

15.000.000 € bzw. 3 %

Maximales Bußgeld bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten (bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes).

7.500.000 € bzw. 1 %

Abgestuftes Bußgeld für kleinere Unternehmen oder weniger schwere Verstöße (bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Jahresumsatzes).

2. August 2026

Einstiegstermin für eine Stufe der Kennzeichnungspflichten (mehrere Stufen des AI Act werden in der Folge diskutiert).

Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigen

2. Dezember 2026

Verschobener Inkrafttretenszeitpunkt für Kennzeichnungspflichten der Anbieter (Erwähnung im Gespräch).

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Organisationen

Themen & Erkenntnisse

Einführung, Umfang und Betroffene (Anbieter vs. Betreiber) · ab 00:00: Grundlagen: Wer ist betroffen — Anbieter (Steller) vs. Betreiber (Nutzer) und Ausnahmen für private Nutzung.
Welche Inhaltsarten fallen unter die Kennzeichnungspflichten? · ab 04:00: Übersicht der betroffenen Medien: Bilder, Video, Audio und Texte; Anbieter müssen maschinell, Betreiber bei Deepfakes sichtbar kennzeichnen.
Pflichten der Anbieter: Interaktions‑ und maschinelle Kennzeichnung · ab 16:00: Anbieter müssen KI‑Interaktion proaktiv anzeigen und synthetische Inhalte maschinell kennzeichnen (Metadaten, interoperabel, zuverlässig).
Deepfakes, Betreiberpflichten und Ausnahmen (Satire, Strafverfolgung, künstlerische Werke): Deepfakes (realitätsbezogene KI‑Manipulationen) sind besonders geregelt; Betreiber müssen sichtbar kennzeichnen, mit mehreren Ausnahmen.

Quellen

Buch„Praktischer Ratgeber zum AI Act 2026: Deepfakes und KI-Texte richtig kennzeichnen“ von Dr. Schwenke

RechtDefinition Deepfake in Artikel 3 Nr. 60 der KI-Verordnung (AI Act)

RechtKennzeichnungspflichten in Artikel 50 Abs. 1–5 der KI-Verordnung (AI Act)

Weitere 3 Quellen anzeigen

Leitlinien der EU zu Transparenzpflichten

Verhaltenskodex der EU zur Transparenz von KI-generierten Inhalten

Icon‑Vorschläge der EU zur Kennzeichnung von KI‑Inhalten

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

T
Thomas SchwenkeHOST

Rechtsanwalt und Host von Rechtsbelehrung.

Alle Auftritte von Thomas Schwenke

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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