Das Bundesverfassungsgericht erklärte die KPD 1956 für verfassungswidrig und löste sie auf.
Die Folge skizziert den langen Weg zum KPD-Verbot: Nachdem die Bundesregierung 1951 Verbotsanträge stellte und die rechtsextreme SRP 1952 schnell verboten wurde, zog sich das Verfahren gegen die KPD deutlich länger hin. Gründe waren u. a. Kontakte zur SED, eine Kampagne gegen Wiederbewaffnung und ein Aufruf von 1952 zum Umsturz. Nach Verhandlungen in Karlsruhe wurde die KPD am 17. August 1956 für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst, mit Verbot von Ersatzorganisationen und Einziehung des Vermögens.
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