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Neues Namensrecht: Eheleute dürfen auch Namen der Frau führen | 6.7.1976

7. Juli 2026 · 5 Min.

Seit dem 1. Juli 1976 dürfen Ehepaare bei der Eheschließung wahlweise den Namen der Frau oder des Mannes als Ehenamen bestimmen; die Bindestrich-Option bleibt erhalten.

Die Folge erklärt die Reform des Namensrechts, nach der Brautleute seit dem 1. Juli 1976 bei der Eheschließung entweder den Nachnamen des Mannes oder der Frau als Ehenamen wählen können; zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, den Geburtsnamen an den Ehenamen voranzustellen. An Beispielen (z. B. Lehmann/Müller/Schulze) werden die Varianten verdeutlicht. Straßeninterviews zeigen Verunsicherung und gemischte Meinungen, während Standesämter berichten, dass viele Paare weiterhin den Namen des Mannes wählen.

Zahlen & Fakten

40 Jahre

Angabe einer befragten Person zur eigenen Ehedauer (im Straßeninterview genannt).

1. Juli 1976

Datum, ab dem die neue Regelung zur Ehenamenwahl in Kraft trat.

§ 1355

Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches, der zuvor die Namensführung von Eheleuten regelte.

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Gesetzesänderung: neue Regelung zur Ehenamenwahl · ab 01:00
Konkrete Beispiele und Verwirrung über Namensvarianten · ab 01:39
Öffentliche Resonanz und standesamtliche Praxis · ab 03:04

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