Neues Namensrecht: Eheleute dürfen auch Namen der Frau führen | 6.7.1976
7. Juli 2026 · 5 Min.
Seit dem 1. Juli 1976 dürfen Ehepaare bei der Eheschließung wahlweise den Namen der Frau oder des Mannes als Ehenamen bestimmen; die Bindestrich-Option bleibt erhalten.
Die Folge erklärt die Reform des Namensrechts, nach der Brautleute seit dem 1. Juli 1976 bei der Eheschließung entweder den Nachnamen des Mannes oder der Frau als Ehenamen wählen können; zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, den Geburtsnamen an den Ehenamen voranzustellen. An Beispielen (z. B. Lehmann/Müller/Schulze) werden die Varianten verdeutlicht. Straßeninterviews zeigen Verunsicherung und gemischte Meinungen, während Standesämter berichten, dass viele Paare weiterhin den Namen des Mannes wählen.
Zahlen & Fakten
40 Jahre
Angabe einer befragten Person zur eigenen Ehedauer (im Straßeninterview genannt).
1. Juli 1976
Datum, ab dem die neue Regelung zur Ehenamenwahl in Kraft trat.
§ 1355
Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches, der zuvor die Namensführung von Eheleuten regelte.
Themen & Erkenntnisse
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