Werken mit Recht - Der Podcast für Handwerksbetriebe
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Folge 53: Kind krank, Mitarbeiter weg – und wer zahlt?

25. Juni 2026 · 39 Min.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter unter Paragraf 616 BGB in bestimmten Fällen trotz Arbeitsausfalls bezahlt freistellen, können dies aber durch klare vertragliche Regelungen begrenzen oder ausschließen.

Die Folge behandelt Paragraf 616 BGB und die Pflicht zur bezahlten Freistellung bei persönlichen Verhinderungen. Erklärt werden typische Anwendungsfälle wie Arzttermine, Behördengänge und die Betreuung erkrankter Kinder. Die Moderatoren zeigen auf, wie Arbeitgeber diesen Paragraph im Arbeitsvertrag gezielt beschränken oder ausschließen können, ohne dabei rechtliche oder soziale Probleme zu schaffen. Praktische Handlungsempfehlungen runden die Folge ab.

Zahlen & Fakten

zwei Wochen

Maximale Dauer, die bei Corona-Quarantänefällen als "nicht verhältnismäßig erhebliche Zeit" gemäß Paragraf 616 BGB anerkannt wurde

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Einführung in Paragraf 616 BGB und typische Anwendungsfälle · ab 20:00: Paragraf 616 BGB regelt die bezahlte Freistellung bei persönlicher, nicht zu vertretender Verhinderung für kurze Zeit. Typische Fälle sind Arzttermine, Behördengänge, Hochzeit, Geburt und der Tod von Angehörigen.
Abgrenzung von Freistellung, Dauer und praktische Differenzierungen · ab 13:00: Die Freistellung ist zeitlich begrenzt auf die unmittelbar notwendige Dauer (Termin plus Fahrtweg), nicht auf den ganzen Tag. Freizeittermine und Umzüge sind nicht erfasst; Arzttermine sind schwer planbar und müssen akzeptiert werden.
Ausschluss und Begrenzung des Paragraf 616 durch Arbeitsvertrag · ab 23:00: Paragraf 616 BGB ist abdingbar. Arbeitgeber können ihn vollständig ausschließen oder gezielt begrenzen, etwa auf bestimmte Fälle wie Hochzeit oder Todesfall. Eine selektive Regelung wird empfohlen, um Fairness zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren.

Quellen

RechtParagraf 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung

RechtInfektionsschutzgesetz (IfSG)

RechtEntgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG)

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

J
JennyHOST

Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin und Expertin für Handwerksrecht, die zusammen mit Kim juridische Inhalte verständlich vermittelt und Praxisfragen von Handwerksbetrieben beantwortet.

Alle Auftritte von Jenny
K
KimHOST

Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin, die gemeinsam mit Jenny rechtliche Themen für Handwerksbetriebe aufbereitet. Liest gerne Gesetzeswortlaute vor und erklärt deren praktische Bedeutung für Handwerksbetriebe.

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KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.