Werken mit Recht - Der Podcast für Handwerksbetriebe
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Folge 57: Arbeitszeiterfassung & Co.: Der neue Referentenentwurf im Check

20. August 2026 · 24 Min.

Der erste Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes beschreibt geplante Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und zur Verteilung von Arbeitszeiten, bleibt aber weitgehend ein Entwurf mit vielen offenen Punkten und Praxisfragen für Handwerksbetriebe.

Die Folge erklärt den aktuellen Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz: Er belässt im Grundsatz die werktägliche Höchstarbeitszeit bei 8 Stunden (mit Möglichkeit auf 10 Stunden bei Ausgleich über sechs Kalendermonate), eröffnet tarifvertragliche Abweichungen hin zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten, regelt schrittweise eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung nach Unternehmensgröße und nennt Sonderregelungen (z. B. Bäckereien). Die Hosts ordnen Kritikpunkte ein — fehlende Tarifbindung, unklare Gesundheitsprüfungen und praktische Umsetzbarkeit — und raten Handwerksbetrieben zu bestehender Vorsicht, aber zur konsequenten Erfassung von Beginn, Ende, Dauer und Pausen.

Zahlen & Fakten

8 Stunden

Vorgesehene werktägliche Höchstarbeitszeit im Entwurf (Grundsatz)

10 Stunden

Maximale werktägliche Verlängerung, wenn im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden

6 Kalendermonate

Ausgleichszeitraum für die Berechnung des Durchschnitts bei Verlängerung auf 10 Stunden

Weitere 7 Zahlen & Fakten anzeigen

48 Stunden

Unveränderte wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß Europarecht/Entwurf

250 Mitarbeitende

Unternehmen, die laut Entwurf zuerst zur elektronischen Erfassung verpflichtet wären

2 Jahre

Zeithorizont, nach dem die Pflicht zur elektronischen Erfassung auf Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden ausgeweitet werden soll

5 Jahre

Zeithorizont, nach dem die Pflicht auf Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden ausgeweitet werden soll

50 Mitarbeitende

Schwelle, unterhalb derer die elektronische Erfassung erst nach fünf Jahren greifen soll

10 Mitarbeitende

Sehr kleine Betriebe (bis 10 MA) wären laut Entwurf zunächst von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen

3 Stunden → 5 Stunden

Vorgeschlagene Änderung der erlaubten Sonntagsarbeitszeit in Bäckereien/Konditoreien von bisher 3 auf künftig 5 Stunden

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Einordnung des Referentenentwurfs und Grundprinzipien · ab 00:00: Vorstellung der Kernideen des Entwurfs: Beibehaltung des 8‑Stunden‑Tags, Öffnung für tarifliche wöchentliche Regelungen und Betonung des Entwurfscharakters.
Elektronische Arbeitszeiterfassung: Pflicht, Umfang und Staffelung: Geplante Pflicht zur elektronischen, tagesgleichen Erfassung mit gestaffeltem Zeitplan nach Betriebsgröße; technische Vorgaben fehlen.
Praxisfolgen, Kritik und besondere Regeln (z. B. Bäckereien): Kritik an tariflicher Öffnung, unklarer Gesundheitsprüfung und Sonderregelung: Sonntagsbackzeit für Bäckereien von 3 auf 5 Stunden.

Quellen

RechtEuGH-Urteil (Grundsatz: Arbeitszeit muss erfasst werden)

RechtBärbel Bass (genannter Gesetzentwurf/Initiative zur Abschaffung des Acht‑Stunden‑Tags)

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.