
Folge 57: Arbeitszeiterfassung & Co.: Der neue Referentenentwurf im Check
20. August 2026 · 24 Min.
Der erste Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes beschreibt geplante Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und zur Verteilung von Arbeitszeiten, bleibt aber weitgehend ein Entwurf mit vielen offenen Punkten und Praxisfragen für Handwerksbetriebe.
Die Folge erklärt den aktuellen Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz: Er belässt im Grundsatz die werktägliche Höchstarbeitszeit bei 8 Stunden (mit Möglichkeit auf 10 Stunden bei Ausgleich über sechs Kalendermonate), eröffnet tarifvertragliche Abweichungen hin zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten, regelt schrittweise eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung nach Unternehmensgröße und nennt Sonderregelungen (z. B. Bäckereien). Die Hosts ordnen Kritikpunkte ein — fehlende Tarifbindung, unklare Gesundheitsprüfungen und praktische Umsetzbarkeit — und raten Handwerksbetrieben zu bestehender Vorsicht, aber zur konsequenten Erfassung von Beginn, Ende, Dauer und Pausen.
Zahlen & Fakten
8 Stunden
Vorgesehene werktägliche Höchstarbeitszeit im Entwurf (Grundsatz)
10 Stunden
Maximale werktägliche Verlängerung, wenn im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden
6 Kalendermonate
Ausgleichszeitraum für die Berechnung des Durchschnitts bei Verlängerung auf 10 Stunden
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48 Stunden
Unveränderte wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß Europarecht/Entwurf
250 Mitarbeitende
Unternehmen, die laut Entwurf zuerst zur elektronischen Erfassung verpflichtet wären
2 Jahre
Zeithorizont, nach dem die Pflicht zur elektronischen Erfassung auf Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden ausgeweitet werden soll
5 Jahre
Zeithorizont, nach dem die Pflicht auf Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden ausgeweitet werden soll
50 Mitarbeitende
Schwelle, unterhalb derer die elektronische Erfassung erst nach fünf Jahren greifen soll
10 Mitarbeitende
Sehr kleine Betriebe (bis 10 MA) wären laut Entwurf zunächst von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen
3 Stunden → 5 Stunden
Vorgeschlagene Änderung der erlaubten Sonntagsarbeitszeit in Bäckereien/Konditoreien von bisher 3 auf künftig 5 Stunden
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtEuGH-Urteil (Grundsatz: Arbeitszeit muss erfasst werden)
• RechtBärbel Bass (genannter Gesetzentwurf/Initiative zur Abschaffung des Acht‑Stunden‑Tags)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeKIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.