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Neues Recht auf Reparatur

14. August 2026 · 3 Min.

Seit Ende Juli haben Verbraucher ein Recht auf Reparatur für viele Elektrogeräte; Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten auch für ältere Geräte bereitstellen.

Die neue Regel verpflichtet Hersteller, für bestimmte Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Batterien von E‑Bikes Reparaturen anzubieten und Ersatzteile über mehrere Jahre verfügbar zu halten. Reparaturen sind nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist kostenlos, danach trägt meist der Kunde die Kosten — es gibt keine festgelegte Obergrenze für Preise. Verbraucherschützer und Umweltverbände begrüßen die Regel, kritisieren aber fehlende Sanktionen, Probleme bei Direktimporten und fordern finanzielle Anreize sowie bessere Kapazitäten für Reparaturen.

Themen & Erkenntnisse

Geltungsbereich und Pflichten der Hersteller · ab 00:00
Dauer der Ersatzteilversorgung und Verfügbarkeit · ab 00:00
Kostenregelung und Gewährleistung · ab 00:49
Vorschlag eines Reparaturbonus · ab 01:20
Durchsetzungsschwierigkeiten und Direktimporte · ab 01:44
Fachkräftemangel, Kosten und Umweltaspekt · ab 02:05

Wer spricht

A
Ann-Kathrin BeermannGAST

Leitet das Team Ressourcenschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband; erläutert, welche Produkte und Vorgaben das neue Reparaturrecht umfasst.

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A
Andrea KostrowskiGAST

Referentin für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe; fordert einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus als Anreiz für bessere Reparierbarkeit.

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J
Joachim DünkelmannGAST

Stellvertretender Geschäftsführer des Handelsverbands Technik; spricht über Fachkräftemangel und fehlende Kapazitäten für steigende Reparaturaufkommen.

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