Seit Ende Juli haben Verbraucher ein Recht auf Reparatur für viele Elektrogeräte; Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten auch für ältere Geräte bereitstellen.
Die neue Regel verpflichtet Hersteller, für bestimmte Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Batterien von E‑Bikes Reparaturen anzubieten und Ersatzteile über mehrere Jahre verfügbar zu halten. Reparaturen sind nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist kostenlos, danach trägt meist der Kunde die Kosten — es gibt keine festgelegte Obergrenze für Preise. Verbraucherschützer und Umweltverbände begrüßen die Regel, kritisieren aber fehlende Sanktionen, Probleme bei Direktimporten und fordern finanzielle Anreize sowie bessere Kapazitäten für Reparaturen.
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
AAnn-Kathrin BeermannGAST
Leitet das Team Ressourcenschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband; erläutert, welche Produkte und Vorgaben das neue Reparaturrecht umfasst.
Alle Auftritte von Ann-Kathrin Beermann →AAndrea KostrowskiGAST
Referentin für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe; fordert einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus als Anreiz für bessere Reparierbarkeit.
Alle Auftritte von Andrea Kostrowski →JJoachim DünkelmannGAST
Stellvertretender Geschäftsführer des Handelsverbands Technik; spricht über Fachkräftemangel und fehlende Kapazitäten für steigende Reparaturaufkommen.
Alle Auftritte von Joachim Dünkelmann →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
