WirtschaftsWissen Folge 67: Energieeffizienzgesetz: Klimaschutz oder Wachstumsbremse?
19. Juni 2026 · 24 Min.
Das Energieeffizienzgesetz setzt einen festen Endenergie-Deckel (1.867 TWh bis 2030); ohne andere Maßnahmen kann das Ziel Wachstum bremsen statt Klimaschutz effizient voranzubringen.
In der Folge erklärt Erik Pfeiffer, Referatsleiter betrieblicher Klimaschutz bei der DIHK, die Mechanik und Ziele des Energieeffizienzgesetzes. Zentral ist der Endenergie-Deckel von 1.867 Terawattstunden bis 2030 (26,5 % Einsparung gegenüber 2008). Pfeiffer warnt, dass das Gesetz Energieverbrauch statt echte Effizienz adressiere; mathematisch könnte das bei unveränderten Effizienztrends wirtschaftliche Leistung drücken. Er skizziert praktische Pflichten für Unternehmen, Kritikpunkte und Vorschläge für die Novellierung.
Zahlen & Fakten
26,5 %
Benannter Einsparbedarf der Endenergie bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2008
45 %
Genannter Einsparbedarf der Endenergie bis 2045 gegenüber dem Basisjahr 2008
9 %
Berechneter möglicher Rückgang des BIP bis 2030, falls Effizienztrends unverändert bleiben und das Einsparziel strikt erreicht wird
Weitere 9 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
1.867 Terawattstunden
Zulässiger Endenergieverbrauch Deutschlands im Jahr 2030 laut Gesetz
7,5 Gigawattstunden
Schwellenwert im deutschen Gesetz: Pflicht zur Einführung eines Energie-/Umweltmanagementsystems ab diesem jährlichen Gesamtenergieverbrauch
2,5 Gigawattstunden
Schwellenwert im deutschen Gesetz: Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Maßnahmenplans bzw. Abwärmepflichten ab diesem jährlichen Gesamtenergieverbrauch
23,6 Gigawattstunden
Schwellenwert in der europäischen Energieeffizienzrichtlinie für verpflichtende Managementsysteme (höher als der deutsche Schwellenwert)
2030
Zieljahr für das im Gesetz verankerte Endenergie-Limit
2045
Langfristiges Referenzjahr im Gesetz mit höherem Einsparziel (45 %)
2008
Basisjahr, von dem die prozentualen Einsparziele (z. B. 26,5 %) berechnet werden
Herbst 2027
Von der EU geforderte Frist für Umsetzung verpflichtender Managementsysteme bei Unternehmen über dem europäischen Schwellenwert
Sommer 2025
Im deutschen Gesetz früher angesetzte Frist für einige betriebliche Verpflichtungen (in der bisherigen nationalen Regelung)
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtEuropäische Energieeffizienzrichtlinie
• RechtKoalitionsvertrag (Festschreibung der Rückführung der deutschen Effizienzgesetzgebung auf EU-Recht)
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
DDaphne GratwohlHOST
Moderatorin des DIHK-Podcasts „WirtschaftsWissen“. Sie führt durch das Gespräch und stellt politische wie wirtschaftliche Fragestellungen zur geplanten Regulierung von Lebensmittelwerbung.
Alle Auftritte von Daphne Gratwohl →AAntonia BückerHOST
Moderatorin des DIHK-Podcasts „WirtschaftsWissen“. In den Shownotes als Co-Moderatorin genannt; beteiligt an der Einordnung wirtschaftspolitischer Themen und Abschlüssen der Folge.
Alle Auftritte von Antonia Bücker →EErik PfeifferGAST
Referatsleiter betrieblicher Klimaschutz bei der DIHK. Im Gespräch erläutert er die Inhalte und Ziele des Energieeffizienzgesetzes, führt Rechenbeispiele zu Effizienz versus Verbrauch an, benennt betriebliche Pflichten und kritisiert den nationalen "Energiedeckel" sowie die damit verbundene Bürokratie.
Alle Auftritte von Erik Pfeiffer →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.