
Causa Vincenz: Beat Stocker vor Obergericht – die Illusion vom Dialog
11. August 2026 · 11 Min.
Beat Stockers Aussage vor dem Obergericht zeigt Aussagekonstanz (mit Bezug auf eine Einvernahme in Haft vor rund 10 Jahren), bricht aber punktuell bei Nachfragen der Privatklägerschaft in Schweigen.
Duri Bonin und Gregor Münch besprechen die Befragung von Beat Stocker vor dem Obergericht. Sie betonen, dass Stocker präzise erinnerte, früheren Einvernahmen (u.a. in Haft) wiederholte und insgesamt souverän wirkte. Problematisch sei jedoch, dass er bei Nachfragen der Privatklägerschaft einzelne Antworten verweigerte («kein Kommentar»), was Fragen zur Konsistenz und zur Wirkung punktuellen Schweigens aufwirft. Die Folge diskutiert außerdem, dass Einvernahmen kein Dialog auf Augenhöhe sind, sondern Antworten immer an Akten und früheren Protokollen gemessen werden.
Zahlen & Fakten
10 Jahre
ungefähre Zeitspanne seit der in der Aussage zitierten Einvernahme in Haft
30 Minuten
Dauer der Befragung eines Nebenakteurs, wie im Gespräch erwähnt ("etwa eine halbe Stunde")
3
Anzahl noch verbleibender Beschuldigter, die im weiteren Verfahren befragt werden sollen
Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
4 Stunden
erwartete Länge des Plädoyers der Staatsanwaltschaft (als "Vierstünder" beschrieben)
Themen & Erkenntnisse
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