
Causa Vincenz: Berufungsverhandlung trotz offenem Bundesgerichtsentscheid?
25. Juni 2026 · 15 Min.
Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren, dass das Obergericht den Sistierungsantrag in der Causa Vincenz abgewiesen hat, obwohl eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde zum Ausstand noch erhebliche prozessuale Auswirkungen haben könnte.
Duri Bonin und Gregor Münch erläutern die Ausgangslage: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ausstandsbegehrens ist seit dem 9. Dezember 2024 am Bundesgericht hängig, während die Berufungsverhandlung ansteht. Das Obergericht lehnte ein Sistierungsbegehren mit Verweis auf das Beschleunigungsgebot ab. Die Diskussion beleuchtet mögliche Folgen für Verwertbarkeit von Einvernahmen, prozessökonomische Spannungen und einen Ausblick auf StPO-Revisionen im Kontext digitaler Ermittlungsmethoden.
Zahlen & Fakten
9. Dezember 2024
Datum, seit dem die Beschwerde gegen die Ablehnung des Ausstandsgesuchs beim Bundesgericht hängig ist.
20. Mai 2026
Datum der Einreichung des Sistierungsantrags durch die Verteidigung.
3. Juni 2026
Beschlussdatum der ersten Strafkammer des Obergerichts, mit dem das Sistierungsbegehren abgewiesen wurde.
Weitere 4 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
1,5 Jahre
Ungefährer Zeitraum, der seit Einreichung der Beschwerde vergangen ist (im Gespräch als "über ein Jahr / eineinhalb Jahre später" bezeichnet).
5 Tagen
Frist, innerhalb derer bei Gutheissung eines Ausstandsgesuchs bestimmte Verfahrenshandlungen als nicht verwertbar gelten können (im Gespräch erwähnt).
3 Tage
Konstruiertes Szenario: "3 Tage später" könnte ein Bundesgerichtsentscheid nach einer Berufungsverhandlung eintreffen und Folgen haben (im Gespräch als mögliches Timing genannt).
März 2019
Zeitpunkt, von dem aus einzelne Verfahrenshandlungen in einem Szenario neu durchgeführt werden müssten (im Gespräch erwähnt).
Themen & Erkenntnisse
KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.