
Causa Vincenz: Beweisanträge – Fehler der Verteidigung oder bewusste Taktik?
12. August 2026 · 11 Min.
Duri Bonin und Gregor Münch: Werden zuvor von der Verfahrensleitung abgewiesene Beweisanträge nicht ausdrücklich vor dem Kollegialgericht wiederholt, können die entsprechenden Rügen vor dem Bundesgericht verlorengehen.
Duri Bonin und Gregor Münch rekonstruieren eine Szene aus der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz: Vor Beginn der Hauptverhandlung hatte die Verfahrensleitung zahlreiche Beweisanträge schriftlich abgewiesen. Die Hosts ordnen die einschlägige Bundesgerichtspraxis ein und zeigen, weshalb ein einmal gehaltener, aber nicht erneut vorgetragener Antrag als nicht "ausgeschöpft" gelten kann und damit eine Rüge vor dem Bundesgericht versperrt. Sie erläutern auch, wie Verteidiger taktisch reagieren können, um die Rügefrist zu wahren.
Zahlen & Fakten
2016–2021
Zeitraum, in dem bestimmte Beweisanträge von den Hauptbeschuldigten mehrfach eingereicht wurden
20. April 23
Datum, an dem einige Beweisanträge im ersten Berufungsverfahren bereits gestellt worden sind
6 Stunden
Angekündigte Plädierzeit der Staatsanwaltschaft
Weitere 2 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
2 Stunden
Jeweilige angekündigte Lesezeit der beiden Privatkläger
4 → 5 Stunden
Erhöhung der angekündigten Plädierzeit eines Verteidigers (von 4 auf 5 Stunden)
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtBundesgericht, Urteil 6B_830/2023 (Erwägung 4.1)
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