Auf dem Weg als Anwält:in
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Causa Vincenz: «Kein Anspruch auf Fehler der Staatsanwaltschaft»

10. August 2026 · 10 Min.

Duri Bonin und Gregor Münch berichten, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer Vorfragen der Verteidigung beantwortet, die Einbindung eines externen Strafrechtsprofessors als Qualitätskontrolle verteidigt und Vorwürfe von Verfahrensfehlern sowie die Verwertbarkeit von FINMA-Akten zurückweist.

Duri Bonin und Gregor Münch fassen live aus der Pause am Obergericht Zürich zusammen: Die Staatsanwaltschaft reagierte ausführlich auf die Vorfragen der Verteidigung, wurde aber vom Vorsitzenden in Teile zurückgewiesen. Im Zentrum stand die Rolle eines externen Qualitätsmanagers (Prof. Donatsch), die Fairness der Anklage und die Frage, wie weit externe Qualitätskontrolle reichen darf. Weitere Themen waren Strafantragsfrist, Verjährung, der Ursprung der Untersuchung und die Verwertbarkeit von FINMA-Akten.

Themen & Erkenntnisse

Antwort der Staatsanwaltschaft auf Vorfragen · ab 00:22: Die Staatsanwaltschaft verteidigte ihre Antworten auf Vorfragen; der Vorsitzende begrenzte einige Punkte auf die Hauptplädoyers.
Rolle von Prof. Donatsch als "Qualitätsmanager" und Fairness · ab 01:18: Diskussion über den Einfluss eines externen Professors auf die Anklage und mögliche Folgen für Verfahrensfairness.
Strafantragsfrist und Verjährung · ab 03:32: Erläuterungen zu Ablauf und Argumentation bei Strafantragsfristen sowie zur Verjährungsfrage.
Ursprung der Untersuchung: Hessig-Artikel vs. Anzeige: Debatte darüber, ob die Untersuchung durch einen Zeitungsartikel oder durch eine Anzeige ausgelöst wurde und die rechtlichen Folgen.
Verwertbarkeit der FINMA-Akten · ab 05:56: Streit um die Frage, ob FINMA-Akten im Strafverfahren verwendet werden dürfen und welche Bedeutung das hat.

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