Auf dem Weg als Anwält:in
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Causa Vincenz: So antwortet Pierin Vincenz vor Obergericht

11. August 2026 · 9 Min.

Das Obergericht befragte den Beschuldigten detailliert zu umstrittenen Auslagen und nicht offengelegten Beteiligungen; die Richter zeigten starke Aktenkenntnis und offen erkennbare Skepsis.

Duri Bonin und Gregor Münch berichten von Tag zwei der Berufungsverhandlung: Vorfragen wurden überwiegend abgewiesen, das Gericht machte einen Hinweis nach Art. 340 Abs. 2 StPO und eröffnete das Beweisverfahren. Die Befragung des Beschuldigten konzentrierte sich auf private Auslagen und angeblich nicht offen gelegte Beteiligungen; das Obergericht stellte präzise, teils kritische Fragen. Abschliessend diskutieren die Hosts strategische Aspekte zur Aussageentscheidung und die weiteren Verfahrensschritte.

Rubriken

Themen & Erkenntnisse

Vorfragen und Verfahrensentscheidungen, Hinweis nach Art. 340 Abs. 2 StPO · ab 00:09
Begrenzung des Beweisverfahrens auf Befragung der Beschuldigten und Umgang mit Zeugen · ab 02:08
Detaillierte Befragung des Beschuldigten zu Privatbezügen und Schattenbeteiligungen · ab 02:39
Strategische Überlegungen zur Aussageentscheidung und Erinnerungslücken · ab 05:36
Nächste Verfahrensschritte: weitere Beweisabnahmen und Auftritt von Beat Stocker · ab 08:06

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