Das Obergericht befragte den Beschuldigten detailliert zu umstrittenen Auslagen und nicht offengelegten Beteiligungen; die Richter zeigten starke Aktenkenntnis und offen erkennbare Skepsis.
Duri Bonin und Gregor Münch berichten von Tag zwei der Berufungsverhandlung: Vorfragen wurden überwiegend abgewiesen, das Gericht machte einen Hinweis nach Art. 340 Abs. 2 StPO und eröffnete das Beweisverfahren. Die Befragung des Beschuldigten konzentrierte sich auf private Auslagen und angeblich nicht offen gelegte Beteiligungen; das Obergericht stellte präzise, teils kritische Fragen. Abschliessend diskutieren die Hosts strategische Aspekte zur Aussageentscheidung und die weiteren Verfahrensschritte.
Themen & Erkenntnisse
Vorfragen und Verfahrensentscheidungen, Hinweis nach Art. 340 Abs. 2 StPO · ab 00:09: Gericht entscheidet über Vorfragen; Hinweis nach 340 Abs. 2 StPO zur möglichen Rücknahme von Anträgen.
Begrenzung des Beweisverfahrens auf Befragung der Beschuldigten und Umgang mit Zeugen · ab 02:08: Beweisaufnahme konzentriert sich auf Angeklagte; Kritik an der reduzierten persönlichen Befragung von Zeugen.
Detaillierte Befragung des Beschuldigten zu Privatbezügen und Schattenbeteiligungen · ab 02:39: Obergericht stellt präzise, kritische Fragen zu privaten Auslagen und nicht offen gelegten Beteiligungen.
Strategische Überlegungen zur Aussageentscheidung und Erinnerungslücken · ab 05:36: Abwägung: Aussage wagen oder schweigen — Risiko widersprüchlicher Aussagen und Bedeutung früher strategischer Entscheidungen.
Nächste Verfahrensschritte: weitere Beweisabnahmen und Auftritt von Beat Stocker · ab 08:06: Ausblick auf weitere Beweisabnahmen; der zweite Hauptbeschuldigte Beat Stocker soll am Nachmittag befragt werden.