Auf dem Weg als Anwält:in
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Causa Vincenz: Wie Vincenz und Stocker das letzte Wort nutzen

19. August 2026 · 8 Min.

Letzte Worte im Strafprozess werden unterschiedlich genutzt: kurze, vorbereitete Bitten um Freispruch stehen langen, persönlichen und teils improvisierten Auftritten gegenüber; Verteidiger betonen Kürze, Vorbereitung und die rechtlichen Grenzen dieses Verfahrensmoments.

Die Folge diskutiert, wie verschiedene Beschuldigte ihr Schlusswort nutzen und wie Verteidiger darauf reagieren. Es geht um prägnante, vorbereitete Erklärungen versus längere, persönliche und spontan wirkende Auftritte; dabei wird erläutert, dass Art. 347 StPO persönliche Erklärungen erlaubt, aber kein zusätzliches Plädoyer. Die Hosts werten Wirkung, Risiken und strategische Überlegungen (Kürze, Vorbereitung, Spontaneität) in diesem letzten Verfahrensmoment.

Rubriken

Themen & Erkenntnisse

Replik und Verteidigerplädoyers: Kürze als strategischer Vorteil · ab 01:10
Pierin Vincenz: kurzes Schlusswort und Bitte um Freispruch · ab 04:02
Beat Stocker: längeres, persönlich geprägtes und spontan wirkendes Schlusswort · ab 04:28
Weiterer Beschuldigter: Bitte um Beurteilung nach damaligem Wissen · ab 06:08

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