Teilnehmende des Landarztprogramms in Nordrhein-Westfalen klagen gegen die langfristig bindenden Vertragsbedingungen (u.a. Fachrichtungseinschränkung, zehnjährige Praxisverpflichtung, hohe Vertragsstrafe), obwohl das Programm ihnen den Medizinstudienplatz ermöglicht hat.
Zahlen & Fakten
8,8 %
Anteil der Medizinstudienplätze in NRW, der für das Landarztprogramm reserviert ist (Landarztquote)
250.000 €
Höhe der im Vertrag vorgesehenen Vertragsstrafe bei Nichterfüllung der Verpflichtungen
61
Hausärztinnen und Hausärzte pro 100.000 Einwohner in der Region Westfalen-Lippe
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• ArtikelDie Zeit (Bericht über Klagen von Teilnehmern des Landarztprogramms)
• ArtikelRheinische Post (Zitat des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers zur Kritik an den Klagen)
• RechtBundesverfassungsgericht (Entscheidung Ende 2017 zur Unzumutbarkeit der Wartesemester)
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