Teilnehmende des Landarztprogramms in Nordrhein-Westfalen klagen gegen die langfristig bindenden Vertragsbedingungen (u.a. Fachrichtungseinschränkung, zehnjährige Praxisverpflichtung, hohe Vertragsstrafe), obwohl das Programm ihnen den Medizinstudienplatz ermöglicht hat.
In Nordrhein-Westfalen soll eine Landarztquote (8,8 % der Medizinstudienplätze) die ärztliche Versorgung auf dem Land sichern. Teilnehmende müssen vor Studienbeginn verpflichtende Verträge unterschreiben, die Fachrichtung und eine mindestens zehnjährige Tätigkeit in einer unterversorgten ländlichen Region vorschreiben. Gegen diese Bedingungen gibt es inzwischen Klagen (auch 17 Fälle in NRW): Kritikpunkte sind nachträgliche Vertragsänderungen, unklare Fristen und eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Die Landesregierung zeigt sich wenig verständnisvoll; erste Gerichtsverhandlungen sind für Anfang Oktober angesetzt.
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