Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast
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#342 Hass im Netz #2 - mit Florian Klenk

23. Juni 2026 · 1 Std. 42 Min.

Die unkritische Anwendung von Hass-im-Netz-Gesetzen durch einzelne Anwälte, insbesondere zur Verfolgung von Likes und digitalen Mikrogesten, ist ein rechtsstaatliches Problem, das journalistische Freiheit gefährdet und Opfer-Schutzmassnahmen diskreditiert.

Florian Klenk, Chefredakteur des Falter, analysiert die problematische Rechtspraxis rund um Hass im Netz in Österreich. Im Zentrum stehen die Likes und digitalen Gesten, die von Gerichten zunehmend als strafbare Verbreitungshandlungen gewertet werden. Klenk recherchierte den Fall einer 84-jährigen Frau, die vom Anwalt Robert Kerschbaumer mit Drohbriefen eingeschüchtert wurde und zahlen sollte, um nicht öffentlich bloßgestellt zu werden. Klenk kritisiert ein System, in dem Rechtsmittel zur Einschüchterung missbraucht werden, und warnt vor einem Chilling-Effekt auf die Meinungsfreiheit und investigativen Journalismus.

Zahlen & Fakten

20.000 Euro

Gesamtkosten für Tanja W. für das Like eines Beleidigungskommentars

5.000 Euro

Vergleichsangebot an Gisela K., um nicht öffentlich bloßgestellt zu werden

388.000 Follower

Reichweite der Facebook-Seite von Gerald Gross, auf der Gisela K. hätte bloßgestellt werden sollen

Weitere 2 Zahlen & Fakten anzeigen

145.000 Euro

Forderung von Sebastian Bornmena an Gerald Gross, um ihn nicht zu verklagen

7–8 Klagen

Anzahl der Klagen, die Kerschbaumer gegen Klenk in wenigen Wochen einbrachte

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Organisationen

Themen & Erkenntnisse

Das Like vor Gericht: Die fragwürdige Judikatur · ab 06:00: Das Oberlandesgericht Wien erklärte das Like einer Beleidigung zur strafbaren Verbreitungshandlung. Diese Entscheidung schafft massive Rechtsunsicherheit und trifft vor allem Privatpersonen.
Der Fall Gisela K.: Einschüchterung statt Rechtsdurchsetzung · ab 19:00: Anwalt Kerschbaumer droht einer 84-jährigen Pensionistin mit öffentlicher Bloßstellung, wenn sie nicht 5.000 Euro zahlt. Dies zeigt, wie Hass-im-Netz-Bekämpfung zu einem Geschäftsmodell verkommen ist.
SLAP-Klagen gegen Journalisten: Juristische Einschüchterung als Methode · ab 31:00: Kerschbaumer bombardiert Klenk und andere Journalisten mit zahlreichen Klagen, um sie mundtot zu machen – eine klassische Strategic Lawsuit Against Public Participation (SLAP).
Das Doppelmaass: Wer darf austeilen und wer nicht? · ab 42:00: Born-Mena nutzt derbe Sprache gegen Kritiker, verbietet dann anderen, ähnliche Worte zu verwenden. Das ist medienrechtlich unhaltbar und widerlegt die Ernsthaftigkeit des Hass-im-Netz-Kampfes.
Lücken im Mediengesetz und Forderungen nach Reformen · ab 01:04:00: Die österreichische Rechtslage erlaubt es, dass Privatpersonen bei Gericht Anträge auf Löschung und Veröffentlichung von Strafrechtsmitteilungen stellen, ohne dass der Seitenbetreiber vorher gehört wird.

Quellen

ArtikelStrafsache Like - Artikel von Florian Klenk im Falter über die Strafbarkeit von Likes unter Beiträgen

RechtEntscheidung Ägisto-Ott-Tanja W. - Oberlandesgericht Wien zum Thema Strafbarkeit von Likes unter Beleidigungen

PodcastDunkelkammer Episode 67 vom 5. April 2024 - Der Fall Gisdorod: Jan Masaleks eifriger Spion

Weitere 5 Quellen anzeigen

PodcastErklär mir die Welt Folge 261 mit Sabine Rückert - über Schuld und menschliche Abgründe

PodcastPodcast 'Zeitverbrechen' mit Sabine Rückert

RechtRöckler-Senat des OLG Wien - Neuentscheidung zur Strafbarkeit von Likes unter Beiträgen

BuchRonen Steinke - Buch über Meinungsfreiheit

RechtJustizministerium - Regelwerk zur Hass im Netz-Bekämpfung mit Bestimmungen zu strafbaren Likes

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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