Echo der Zeit
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Frankreich: Marine Le Pen kann zur Präsidentschaftswahl antreten

7. Juli 2026 · 35 Min.

Das Berufungsgericht in Paris hat die Strafe gegen Marine Le Pen reduziert, sodass sie theoretisch bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann.

Das Gericht senkte die Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre (davon zwei auf Bewährung, ein Jahr mit Fussfessel) und kürzte die Amtsverbot-Sperre von fünf auf dreieinhalb Jahre. Damit bleibt Marine Le Pen theoretisch wählbar, muss aber entscheiden, ob sie trotz einer Fussfessel kandidiert. Das Urteil eröffnet politische Unsicherheit innerhalb des Rassemblement National und lässt Rechtsmittel (Revision, Kassation) zu, die eine spätere Ausschlussgefahr mit sich bringen könnten.

Zahlen & Fakten

60 Mio. CHF

Jährliche Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Bekämpfung invasiver Pflanzen (Neophyten)

3 Mrd. $

Umfang der Offset‑Projekte, die Lockheed Martin im Zusammenhang mit dem F‑35‑Verkauf in der Schweiz vergeben soll

700–800 Mio. $

Geschätzte Mehrkosten (Aufpreis), damit die US‑Offset‑Projekte in der Schweiz realisiert werden

Weitere 8 Zahlen & Fakten anzeigen

3 Jahre

Freiheitsstrafe gegen Marine Le Pen nach Reduktion durch das Berufungsgericht

2 Jahre

Anteil der Freiheitsstrafe gegen Le Pen, der auf Bewährung ausgesetzt wurde

1 Jahr

Anteil der Freiheitsstrafe gegen Le Pen, der mit elektronischer Fussfessel zu verbüssen ist

3,5 Jahre

Dauer des Verbots, ein politisches Amt auszuüben (nach Reduktion von fünf Jahren)

2,5 Jahre

Anteil der Amtsverbotsdauer gegen Le Pen, der bedingt (auf Bewährung) ist

1 Jahr

Freiheitsstrafe für den damaligen 15‑jährigen Täter im Messerfall in Zürich

5'000 CHF

Mittlerer Lohn von Frauen laut SGB‑Verteilungsbericht

2'000 CHF

Ungefährer Unterschied zwischen mittleren Löhnen von Frauen und Männern (Frauen rund 2'000 CHF tiefer)

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Frankreich: Marine Le Pen kann zur Präsidentschaftswahl antreten · ab 01:27
Schuldspruch nach Messerattacke auf einen orthodoxen Juden · ab 11:03
Was bleibt von unseren Löhnen? (SGB‑Verteilungsbericht) · ab 16:04

Quellen

StudieBericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (Jahresbericht 2025)

Infoflora (Nationales Daten‑ und Informationszentrum der Schweizer Flora)

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

M
Matthias KündigHOST

Moderator und Host des Nachrichtenmagazins «Echo der Zeit» beim SRF; in dieser Sendung eröffnete und schloss er die Ausgabe, leitete durch die Themen und sprach als Stimme am Mikrofon.

Alle Auftritte von Matthias Kündig

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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