Mit Fußfessel in den Wahlkampf? Wie Marine Le Pen ihrem Urteil trotzt
8. Juli 2026 · 23 Min.
Marine Le Pen wurde vom Pariser Berufungsgericht des Missbrauchs EU‑finanzierter Personalmittel schuldig gesprochen, darf aber 2027 trotzdem kandidieren, weil die Unwählbarkeitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde und eine einjährige Haft in Form einer elektronischen Fußfessel vollstreckt werden kann.
Die Folge erklärt das Urteil gegen Marine Le Pen: Veruntreuung von EU-Mitteln für Parteimitarbeiter und Familienangehörige führte zur Verurteilung, das Strafmaß wurde jedoch reduziert. Wichtige Folgen sind die mögliche elektronische Fußfessel, die Aussetzung der Unwählbarkeit und Le Pens Berufung beim Kassationshof, mit der sie Zeit gewinnen will. Außerdem werden politische Reaktionen, das Verhältnis zu Jordan Badela und die ökonomischen Folgen für Frankreich analysiert.
Zahlen & Fakten
0,7 %
Aktuelle, jüngst gesenkte Wachstumsprognose für Frankreich, die in der Folge genannt wird.
1 Jahr
Das verbleibende Strafmaß, das Marine Le Pen verbüßen soll (als Haft, die per Fußfessel vollzogen werden kann).
15 Monate
Zeit, die Le Pen nach Angaben der Richterinnen bereits im Zusammenhang mit der Unwählbarkeit verbüßt haben soll.
Weitere 3 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
5 Jahre
Ursprüngliche Dauer der Unwählbarkeitsstrafe in erster Instanz, die nun auf Bewährung ausgesetzt wurde.
100.000 Euro
Geldstrafe, die Marine Le Pen zahlen muss.
2027
Termin der nächsten Präsidentschaftswahl, für die Marine Le Pen nun wieder kandidieren darf.
Organisationen
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
KKathi SchneiderHOST
Kathi Schneider moderiert den FAZ‑Podcast für Deutschland, führt durch die Folge, stellt Fragen an die Korrespondenten und moderiert die Gespräche zu Rechtsprechung und Wirtschaft in Frankreich.
Alle Auftritte von Kathi Schneider →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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