F.A.Z. Frühdenker Weekend • Mit Fußfessel in den Wahlkampf? Wie Marine Le Pen ihrem Urteil trotzt
11. Juli 2026 · 21 Min.
Obwohl Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig gesprochen wurde, kann sie dank verringerter Strafe, Aussetzung der Unwählbarkeit auf Bewährung und einem Rechtsmittel weiterhin im Präsidentschaftswahlkampf antreten.
Das Berufungsgericht hat Marine Le Pen schuldig gesprochen, das Strafmaß aber reduziert: ein Jahr Haft, das per Fußfessel verbüßbar ist, und die fünfjährige Unwählbarkeitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Korrespondentin Michaela Wiegel erklärt, wie Le Pen durch eine Berufung an den Kassationshof Zeit gewinnt und eine Fußfessel im Wahlkampf vermeidet. Wirtschaftskorrespondent Niklas Saboui ordnet ein, wie die ökonomische Lage Frankreichs und die Unsicherheit bei Unternehmen die politische Stimmung beeinflussen.
Zahlen & Fakten
1 Jahr
Das nun festgelegte Haftmaß für Marine Le Pen, das mit Fußfessel verbüßbar sein kann.
5 Jahre
Die ursprünglich in erster Instanz verhängte Unwählbarkeitsstrafe, die das Berufungsgericht abmilderte.
15 Monate
Dauer, die Le Pen bereits seit Ende März 2025 unwählbar gewesen war, laut Gerichtsbegründung.
Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
100.000 Euro
Die persönlich von Marine Le Pen auferlegte Rückzahlung als Geldstrafe.
Organisationen
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
KKathi SchneiderHOST
Kathi Schneider moderiert den FAZ‑Podcast für Deutschland, führt durch die Folge, stellt Fragen an die Korrespondenten und moderiert die Gespräche zu Rechtsprechung und Wirtschaft in Frankreich.
Alle Auftritte von Kathi Schneider →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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