30ct/km und 28€ am Tag: So setzt du Dienstreisekosten von der Steuer ab! (#714)
15. Juni 2026 · 9 Min.
Dienstreisekosten lassen sich über Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten von der Steuer absetzen – aber nur wenn der Arbeitgeber sie nicht trägt.
Die Folge erläutert, wie Arbeitnehmer und Selbstständige Kosten von beruflichen Reisen von der Steuer absetzen können. Dabei werden die verschiedenen Kostenarten durchgegangen: Fahrtkosten mit Kilometerpauschale (30 Cent/km für Pkw), Verpflegungspauschalen (28 Euro pro vollständigen Tag oder 14 Euro bei über 8 Stunden Abwesenheit), tatsächliche Übernachtungskosten und weitere Reisenebenkosten. Wichtig ist, zuerst zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Kosten ersetzen muss, und dann nur die nicht erstatteten Kosten abzusetzen.
Zahlen & Fakten
30 Cent/km
Kilometerpauschale für Dienstreisen mit privatem Pkw
20 Cent/km
Kilometerpauschale für Dienstreisen mit Motorrad
28 Euro
Verpflegungspauschale für jeden vollständigen Tag (mindestens 24 Stunden) einer Dienstreise
Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
14 Euro
Verpflegungspauschale für Dienstreisen länger als 8 Stunden, aber unter 24 Stunden
Themen & Erkenntnisse
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