So geht Brandschutz!: #264 - Elektroauto in der Tiefgarage – wirklich verboten?
29. Juni 2026 · 14 Min.
Elektroautos sind in Tiefgaragen nicht generell verboten; entscheidend sind brandschutztechnische Rahmenbedingungen, Fahrzeuggrößen, Brandlasten und mögliche Änderungen der Regelwerke.
Joachim Müller erläutert, dass Landesbauordnungen und Garagen‑/Stellplatzverordnungen (z. B. Bayern) aktuell keine ausdrückliche Unterscheidung zwischen Verbrennern und Elektrofahrzeugen beim Abstellen vorsehen. Wichtiger als ein pauschales Verbot sind brandschutztechnische Aspekte wie Stellplatzabstände, Tragwerksanforderungen, Brandleistung und Löschbedingungen. Er beschreibt, wie größere Fahrzeugabmessungen, höhere Kunststoffanteile und Batteriepakete die Brandlast erhöhen und das Verhalten im Brandfall verändern. Abschließend weist er auf Zielkonflikte hin, da Änderungen der Regelwerke erhebliche Auswirkungen auf Stellplatzkonzepte und die Wirtschaftlichkeit von Garagenbauten haben können.
Zahlen & Fakten
10 oder 15
mögliche Anzahl weniger vermietbarer/errichtbarer Stellplätze pro 1000 Quadratmeter Tiefgarage bei größeren Stellplatzanforderungen
1000
Bezugseinheit: pro 1000 Quadratmeter Tiefgarage (als Vergleichsfläche im Vortrag genannt)
45 Minuten
Dauer des kostenlosen Erstgesprächs, das im Podcast als Angebot genannt wird
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
JJoachim MüllerHOST
Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.
Alle Auftritte von Joachim Müller →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.