So geht Brandschutz!: #272 - Prüfsachverständiger: Abnahme oder Bescheinigung?
14. August 2026 · 9 Min.
Die Bescheinigung Brandschutz II durch einen Prüfsachverständigen ist keine werkvertragliche Abnahme, sondern eine bauordnungsrechtliche Stichprobenkontrolle, die die Umsetzung des Brandschutznachweises bestätigt.
Joachim Müller, Prüfsachverständiger für Brandschutz, erklärt, dass seine Aufgabe nicht die werkvertragliche Abnahme der Handwerksleistungen ist, sondern die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Stichprobenkontrolle der Bauausführung. Er prüft, ob der zuvor bescheinigte Brandschutznachweis vor Ort umgesetzt wurde und verlangt vollständige Dokumentation, Verwendbarkeitsnachweise und Zulassungen. Die Bescheinigung Brandschutz II dient dem Bauherrn zur Anzeige der Nutzungsaufnahme gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, ersetzt jedoch nicht die Schlussabnahme zwischen Handwerker und Bauherrn.
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
JJoachim MüllerHOST
Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.
Alle Auftritte von Joachim Müller →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.