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So geht Brandschutz!: #282 - Architekt: Baugenehmigung nötig ja / nein?

7. September 2026 · 10 Min.

Joachim Müller: Bauen ist verboten, außer man darf – prüfe systematisch, ob ein Vorhaben verfahrensfrei, genehmigungsfreigestellt oder genehmigungspflichtig ist.

Joachim Müller, Prüfsachverständiger für Brandschutz, erklärt den Grundsatz der Bayerischen Bauordnung (Art. 55) und erläutert eine klare Prüfreihenfolge: zuerst verfahrensfreie Vorhaben, dann Genehmigungsfreistellungen, sonst Bauantrag. Er betont die Eigenverantwortung von Architekt:innen, die einschlägigen Vorschriften sorgfältig zu lesen und Entscheidungen zu dokumentieren. Praktische Hinweise zum Umgang mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und zur Absicherung durch schriftliche Stellungnahmen runden die Folge ab.

Themen & Erkenntnisse

Gesetzlicher Grundsatz und Art. 55 BayBO · ab 00:22: Art. 55 BayBO: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen grundsätzlich einer Baugenehmigung.
Prüfreihenfolge: verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, Bauantrag · ab 02:11: Systematische Abfolge: erst verfahrensfreie Vorhaben prüfen, dann Genehmigungsfreistellung, andernfalls Bauantrag stellen.
Haftung und Verantwortung von Architekt:innen · ab 03:45: Architekt:innen haften für Fehleinschätzungen; nicht schönreden – gründlich prüfen, dokumentieren und im Zweifel Bauantrag einreichen.
Umgang mit der Bauaufsichtsbehörde und Dokumentation · ab 05:22: Behörde früh kontaktieren, schriftliche Stellungnahmen einfordern und Entscheidungen projektsicher dokumentieren.

Wer spricht

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Joachim MüllerHOST

Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.

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