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Hausärzte: GKV-Spargesetz geht an die Substanz der Praxen

20. Juli 2026 · 4 Min.

Stefan Windau und Susann Hennesthal warnen, dass das GKV-Spargesetz mit einem prognostizierten Honorarminus von bis zu 4 % Praxen und die Patientenversorgung in Sachsen gefährdet.

Die Folge berichtet aus Sachsen: Die Kassenärztliche Vereinigung (vertreten durch Stefan Windau) prognostiziert ein Honorarminus von rund 4 % (ca. 33 Mio. Euro landesweit) und warnt vor existenzbedrohenden Folgen für Praxen. Susann Hennesthal vom Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband erläutert, dass insbesondere Personalkosten (rund ein Viertel der Ausgaben) kaum weiter reduziert werden können und Personalabbau oder reduzierte Öffnungszeiten drohen. Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit Zielvorgaben für den Zusatzbeitrag, was zu gedeckelten Honorarzuwächsen und dem Wegfall einzelner Vergütungen führt. Mittelfristig könnte dies Praxissterben in ländlichen Regionen verschärfen; in Sachsen sind bereits 319 Hausarztstellen unbesetzt.

Zahlen & Fakten

4 %

Prognostiziertes durchschnittliches Honorarminus für Sachsens Hausärzte laut KV Sachsen

70 %

Anteil der Praxiseinnahmen, der bereits in den Praxisbetrieb fließt

25 %

Ungefährer Anteil der Personalkosten an den Praxisausgaben ("rund einem Viertel")

Weitere 2 Zahlen & Fakten anzeigen

2,9 %

Angestrebter durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den die Bundesregierung halten will

319

Anzahl unbesetzter Hausarztstellen in Sachsen (KV Sachsen-Angabe)

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Prognose zu Honorarverlusten durch das GKV-Spargesetz · ab 00:34
Personalkosten und mögliche Einschnitte in Praxen · ab 01:20
Regierungsbegründung und konkrete Vergütungsänderungen · ab 01:54
Folgen für Patientenversorgung und regionale Auswirkungen · ab 02:51

Quellen

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – Prognose und Aussagen zur Honorarentwicklung

Sächsischer Hausärztinnen- und Hausärzteverband – Aussagen zur Personalsituation und Praxisfolgen (vertreten durch Susann Hennesthal)

Bundesregierung – Begründung der Reform mit dem Ziel, den Zusatzbeitrag bei 2,9 % zu halten

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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