Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist akut bedroht: Kürzungen ab 1. April 2026 und eine geplante Wiedereinbudgetierung drohen Leistungsangebote, Wartezeiten und Ausbildungskapazitäten drastisch zu verschlechtern.
In der Folge erklärt Gastgeber die unmittelbare Wirkung der am 1. April 2026 beschlossenen Honorarreduzierung (4,5 %) und diskutiert mit Dr. Enno Maas die rechtlichen, strukturellen und politischen Hintergründe. Es geht um die Rolle des Bewertungsausschusses, die Gefahr der Wiedereinbudgetierung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Folgen für Praxiskapazitäten, Kurzzeittherapien und die Ausbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses. Abschließend wird dargelegt, dass die Maßnahmen langfristig Wartezeiten, Chronifizierung und Verlagerung in teurere Versorgungsbereiche begünstigen.
Zahlen & Fakten
4,5 %
Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026
10 %
Ursprünglich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. GKV-Seite geforderte Kürzung (als Ausgangsforderung vor Kompromiss) im Bewertungsausschuss
25 %
Prognostizierter Einbruch der Versorgungskapazität bei Wiedereinbudgetierung
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Rund 70 %
Anteil der Praxen mit einem sogenannten halben Versorgungsauftrag
70 %
Anteil der Kurzzeittherapien in der Versorgung nach Einführung der Zuschläge
30–35 %
Kombinierte Schätzung möglicher Versorgungseinbußen durch kumulative Effekte (Kürzungen, Wegfall Zuschläge, Wiedereinbudgetierung)
52 %
Angeführter nominaler Anstieg der Pro-Kopf-Honorare für Psychotherapeutinnen seit 2013 (ohne Inflationsbereinigung)
~1 % pro Jahr
Reale jährliche Honorarsteigerung nach Inflationsbereinigung laut Diskussion (kleines Plus pro Jahr)
190.000 €
Rechenwert, der in Diskussionen als mögliches künftiges Jahresverdienstszenario genannt wird (als Rechenfiktion kritisiert)
86.000 €
Realer Reihenertrag von Praxen laut Statistischem Bundesamt, laut Podcast als realistischer Vergleichswert
2013
Jahr, seit dem psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet werden
36 Sitzungen
Annahme der BSG-Modellrechnung für eine vollausgelastete Praxis (wöchentliche Sitzungen bei vollem Versorgungsauftrag)
43 Wochen
Bezugsgröße: 43 Arbeitswochen im Jahr für Modellrechnung der BSG
18 Sitzungen
Theoretische Wochenleistung einer halben Praxis nach BSG-Interpretation (Hälfte von 36)
25–26 Sitzungen
Tatsächlicher durchschnittlicher Wochenumfang, den viele halbe Praxen derzeit leisten (als Vergleich zu 18)
5 Monate
Grob geschätzte durchschnittliche derzeitige Wartezeit auf einen Therapieplatz (realistisch oft länger, bis zu ein Jahr)
1 Jahr
Häufige reale Wartezeit auf einen Therapieplatz, genannt als Vergleich zu offiziellen Schätzungen
2030–2032
Zeithorizont, ab dem gravierende Folgen des Rückgangs an Ausbildungs- und Versorgungskapazitäten sichtbar werden könnten
6–7 Wochen
Tagesklinischer/klinischer Vergleich: Anzahl Wochen Psychotherapie, die ein Klinik-Tagessatz von ca. 300 € finanzieren kann (Kostenvergleich Ambulant vs. Stationär)
Themen & Erkenntnisse
Wer spricht
DDr. Enno MaasGAST
Dr. Enno Maas ist Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und Mitglied im zuständigen Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Gespräch erklärt er die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die rechtliche Einordnung der 4,5%-Kürzung, die Folgen einer Wiedereinbudgetierung und die Probleme in der Ausbildungsfinanzierung.
Alle Auftritte von Dr. Enno Maas →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.