Psychologie to go!
Psychologie to go!
Psychologie to go!

Die psychotherapeutische Versorgung in der Krise

3. Juni 2026 · 30 Min.

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist akut bedroht: Kürzungen ab 1. April 2026 und eine geplante Wiedereinbudgetierung drohen Leistungsangebote, Wartezeiten und Ausbildungskapazitäten drastisch zu verschlechtern.

In der Folge erklärt Gastgeber die unmittelbare Wirkung der am 1. April 2026 beschlossenen Honorarreduzierung (4,5 %) und diskutiert mit Dr. Enno Maas die rechtlichen, strukturellen und politischen Hintergründe. Es geht um die Rolle des Bewertungsausschusses, die Gefahr der Wiedereinbudgetierung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Folgen für Praxiskapazitäten, Kurzzeittherapien und die Ausbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses. Abschließend wird dargelegt, dass die Maßnahmen langfristig Wartezeiten, Chronifizierung und Verlagerung in teurere Versorgungsbereiche begünstigen.

Zahlen & Fakten

4,5 %

Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026

10 %

Ursprünglich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. GKV-Seite geforderte Kürzung (als Ausgangsforderung vor Kompromiss) im Bewertungsausschuss

25 %

Prognostizierter Einbruch der Versorgungskapazität bei Wiedereinbudgetierung

Weitere 16 Zahlen & Fakten anzeigen

Rund 70 %

Anteil der Praxen mit einem sogenannten halben Versorgungsauftrag

70 %

Anteil der Kurzzeittherapien in der Versorgung nach Einführung der Zuschläge

30–35 %

Kombinierte Schätzung möglicher Versorgungseinbußen durch kumulative Effekte (Kürzungen, Wegfall Zuschläge, Wiedereinbudgetierung)

52 %

Angeführter nominaler Anstieg der Pro-Kopf-Honorare für Psychotherapeutinnen seit 2013 (ohne Inflationsbereinigung)

~1 % pro Jahr

Reale jährliche Honorarsteigerung nach Inflationsbereinigung laut Diskussion (kleines Plus pro Jahr)

190.000 €

Rechenwert, der in Diskussionen als mögliches künftiges Jahresverdienstszenario genannt wird (als Rechenfiktion kritisiert)

86.000 €

Realer Reihenertrag von Praxen laut Statistischem Bundesamt, laut Podcast als realistischer Vergleichswert

2013

Jahr, seit dem psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet werden

36 Sitzungen

Annahme der BSG-Modellrechnung für eine vollausgelastete Praxis (wöchentliche Sitzungen bei vollem Versorgungsauftrag)

43 Wochen

Bezugsgröße: 43 Arbeitswochen im Jahr für Modellrechnung der BSG

18 Sitzungen

Theoretische Wochenleistung einer halben Praxis nach BSG-Interpretation (Hälfte von 36)

25–26 Sitzungen

Tatsächlicher durchschnittlicher Wochenumfang, den viele halbe Praxen derzeit leisten (als Vergleich zu 18)

5 Monate

Grob geschätzte durchschnittliche derzeitige Wartezeit auf einen Therapieplatz (realistisch oft länger, bis zu ein Jahr)

1 Jahr

Häufige reale Wartezeit auf einen Therapieplatz, genannt als Vergleich zu offiziellen Schätzungen

2030–2032

Zeithorizont, ab dem gravierende Folgen des Rückgangs an Ausbildungs- und Versorgungskapazitäten sichtbar werden könnten

6–7 Wochen

Tagesklinischer/klinischer Vergleich: Anzahl Wochen Psychotherapie, die ein Klinik-Tagessatz von ca. 300 € finanzieren kann (Kostenvergleich Ambulant vs. Stationär)

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Sofortige Honorarreduktion durch den erweiterten Bewertungsausschuss · ab 03:47: Erklärung der willkürlichen Herleitung und Klage gegen die 4,5%-Honorarreduktion zum 1.4.2026.
Gefahr der Wiedereinbudgetierung und erwartete Versorgungsrückgänge · ab 10:22: Darstellung der Wiedereinbudgetierung im Gesetz und die prognostizierten Kapazitätsverluste, besonders bei halben Versorgungsaufträgen.
Ausbildungskrise beim psychotherapeutischen Nachwuchs und langfristige Folgen · ab 19:01: Finanzierungslücken in der neuen Ausbildungsstruktur verschlechtern Weiterbildungskapazitäten und verschärfen zukünftig Versorgungsengpässe.

Wer spricht

D
Dr. Enno MaasGAST

Dr. Enno Maas ist Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und Mitglied im zuständigen Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Gespräch erklärt er die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die rechtliche Einordnung der 4,5%-Kürzung, die Folgen einer Wiedereinbudgetierung und die Probleme in der Ausbildungsfinanzierung.

Alle Auftritte von Dr. Enno Maas

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.