
So geht Brandschutz!: #282 - Architekt: Baugenehmigung nötig ja / nein?
7. September 2026 · 10 Min.
Joachim Müller erklärt: Prüfe zunächst verfahrensfreie Vorhaben, dann Genehmigungsfreistellungen und erst wenn beides nicht zutrifft, reiche einen Bauantrag ein.
Joachim Müller (Prüfsachverständiger für Brandschutz) erläutert den Grundsatz der Bayerischen Bauordnung (Art. 55): Bauen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahmen sind in späteren Artikeln geregelt. Er stellt eine klare Prüfreihenfolge vor: verfahrensfreie Vorhaben prüfen, Genehmigungsfreistellungen abklären, danach ggf. Bauantrag stellen. Müller warnt Architekten vor Haftungsrisiken bei Schönrechnungen, rät zur Dokumentation und empfiehlt im Zweifel die schriftliche Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde.
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtArt. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Grundsatz zur Baugenehmigungspflicht
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
JJoachim MüllerHOST
Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.
Alle Auftritte von Joachim Müller →KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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