Real Estate Network – Deutschlands grösstes Immobilien-Podcast-Netzwerk - mit Alexander Schmid von IRECC
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So geht Brandschutz!: #282 - Architekt: Baugenehmigung nötig ja / nein?

7. September 2026 · 10 Min.

Joachim Müller erklärt: Prüfe zunächst verfahrensfreie Vorhaben, dann Genehmigungsfreistellungen und erst wenn beides nicht zutrifft, reiche einen Bauantrag ein.

Joachim Müller (Prüfsachverständiger für Brandschutz) erläutert den Grundsatz der Bayerischen Bauordnung (Art. 55): Bauen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, Ausnahmen sind in späteren Artikeln geregelt. Er stellt eine klare Prüfreihenfolge vor: verfahrensfreie Vorhaben prüfen, Genehmigungsfreistellungen abklären, danach ggf. Bauantrag stellen. Müller warnt Architekten vor Haftungsrisiken bei Schönrechnungen, rät zur Dokumentation und empfiehlt im Zweifel die schriftliche Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde.

Themen & Erkenntnisse

Grundsatz: Baugenehmigungspflicht nach Art. 55 BayBO · ab 00:22: Art. 55 BayBO: Grundsatz der Genehmigungspflicht, Ausnahmen in späteren Artikeln prüfen.
Prüfreihenfolge: verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, Bauantrag · ab 02:11: Konkrete Schrittfolge: verfahrensfrei prüfen → Genehmigungsfreistellung prüfen → sonst Bauantrag.
Haftung, Dokumentation und Umgang mit der Bauaufsichtsbehörde · ab 04:00: Architekten sollen Prüfungen dokumentieren, schriftliche Abstimmungen mit der Bauaufsicht suchen und im Zweifel Bauantrag stellen.

Quellen

RechtArt. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Grundsatz zur Baugenehmigungspflicht

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

J
Joachim MüllerHOST

Joachim Müller ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und berichtet in der Folge von der Prüfung von Planungsunterlagen für eine Wohnanlage mit Mittelgarage. Er prüft Brandschutznachweise, weist frühzeitig auf Mängel hin, bietet Prüf‑ und Planungsleistungen sowie Schulungs‑ und Beratungsangebote für Architekten an und offeriert ein kostenloses Erstgespräch zur Optimierung des Brandschutzes.

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