
Folge 54: Gleicher Lohn, neue Regeln? Entgelttransparenz im Handwerk
9. Juli 2026 · 26 Min.
Handwerksbetriebe müssen ihre Vergütungsstrukturen überprüfen und objektive, geschlechtsneutrale Lohnkriterien etablieren, um die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen – doch für kleine Betriebe gelten vorerst keine Berichtspflichten.
Die Folge erläutert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Handwerksbetriebe. Die Hosts klären auf, dass unterschiedliche Vergütungen weiterhin zulässig sind, sofern sie auf objektiven Kriterien wie Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortung basieren. Während Berichtspflichten erst ab 100 Mitarbeitern gelten, müssen alle Betriebe bereits heute erklärbare Lohnstrukturen haben. Neu ist zudem, dass Arbeitgeber zukünftig in Stellenausschreibungen oder spätestens bei Bewerbungsgesprächen das Gehalt offenlegen müssen.
Zahlen & Fakten
99 %
Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern, die nicht von Berichtspflichten gemäß Entgelttransparenzrichtlinie betroffen sind
100 Mitarbeiter
Grenze ab der Berichtspflichten zur Gehaltsstruktur ab Juni 2027 gelten
50 Mitarbeiter
Grenze ab der Auskunftsrechte der Beschäftigten gemäß deutschem Entgelttransparenzgesetz gelten
Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
7. Juni 2027
Startdatum für Berichtspflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• RechtEU-Entgelttransparenzrichtlinie
• RechtDeutsches Entgelttransparenzgesetz
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeWer spricht
JJennyHOST
Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin und Expertin für Handwerksrecht, die zusammen mit Kim juridische Inhalte verständlich vermittelt und Praxisfragen von Handwerksbetrieben beantwortet.
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Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin, die gemeinsam mit Jenny rechtliche Themen für Handwerksbetriebe aufbereitet. Liest gerne Gesetzeswortlaute vor und erklärt deren praktische Bedeutung für Handwerksbetriebe.
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