Werken mit Recht - Der Podcast für Handwerksbetriebe
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Folge 54: Gleicher Lohn, neue Regeln? Entgelttransparenz im Handwerk

9. Juli 2026 · 26 Min.

Handwerksbetriebe müssen ihre Vergütungsstrukturen überprüfen und objektive, geschlechtsneutrale Lohnkriterien etablieren, um die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen – doch für kleine Betriebe gelten vorerst keine Berichtspflichten.

Die Folge erläutert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Handwerksbetriebe. Die Hosts klären auf, dass unterschiedliche Vergütungen weiterhin zulässig sind, sofern sie auf objektiven Kriterien wie Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortung basieren. Während Berichtspflichten erst ab 100 Mitarbeitern gelten, müssen alle Betriebe bereits heute erklärbare Lohnstrukturen haben. Neu ist zudem, dass Arbeitgeber zukünftig in Stellenausschreibungen oder spätestens bei Bewerbungsgesprächen das Gehalt offenlegen müssen.

Zahlen & Fakten

99 %

Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern, die nicht von Berichtspflichten gemäß Entgelttransparenzrichtlinie betroffen sind

100 Mitarbeiter

Grenze ab der Berichtspflichten zur Gehaltsstruktur ab Juni 2027 gelten

50 Mitarbeiter

Grenze ab der Auskunftsrechte der Beschäftigten gemäß deutschem Entgelttransparenzgesetz gelten

Weitere 1 Zahl & Fakten anzeigen

7. Juni 2027

Startdatum für Berichtspflichten der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Entgelttransparenzrichtlinie und Gleichberechtigung · ab 02:00: Die Richtlinie zielt auf Chancengleichheit und gleiche Bezahlung ab. Lohnunterschiede müssen durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien begründbar sein; Verhandlungsgeschick zählt nicht dazu.
Zulässige Kriterien für unterschiedliche Vergütung · ab 06:00: Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortung sind legitime Kriterien. Tarifgebundene Betriebe sind oft bereits konform; alle müssen Strukturen nachvollziehbar dokumentieren.
Berichtspflichten, Auskunftsrechte und Stellenausschreibungen · ab 11:00: Berichtspflichten treffen nur Großbetriebe (100+ Mitarbeiter). Neu: Gehalt muss in Ausschreibung oder Bewerbungsgespräch genannt werden; Auskunftsrechte bestehen schon seit Jahren.

Quellen

RechtEU-Entgelttransparenzrichtlinie

RechtDeutsches Entgelttransparenzgesetz

Alle Quellen findest du in der vollständigen Folge

Wer spricht

J
JennyHOST

Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin und Expertin für Handwerksrecht, die zusammen mit Kim juridische Inhalte verständlich vermittelt und Praxisfragen von Handwerksbetrieben beantwortet.

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K
KimHOST

Co-Host des Podcasts 'Werken mit Recht'. Juristin, die gemeinsam mit Jenny rechtliche Themen für Handwerksbetriebe aufbereitet. Liest gerne Gesetzeswortlaute vor und erklärt deren praktische Bedeutung für Handwerksbetriebe.

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