Eine EU‑Expertengruppe empfiehlt eine EU‑weite Altersgrenze von 13 Jahren für Social‑Media‑Zugänge mit deutlich mehr Kontrolle; parallel steht die Begrenzung des Unterhaltsvorschusses von 18 auf 16 Jahre zur Debatte.
Die Folge berichtet über den heute in Brüssel vorgelegten Bericht einer Expertengruppe, die gestaffelte Altersbeschränkungen für digitale Angebote empfiehlt: kein Bildschirm für 0–3 Jahre, kontrollierter Zugang bis 13 Jahre und freie Nutzung ab 13 bei kinderfreundlichem Design. Außerdem diskutiert die Sendung Pläne der Bundesfamilienministerin, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis 16 statt 18 Jahre zu zahlen, und erläutert die möglichen sozialen Folgen und Zahlenlagen.
Zahlen & Fakten
45 %
Anteil der Jugendlichen, die in der Umfrage weitere Einschränkungen und bessere Durchsetzung von EU‑Recht wollen
486 €
Genannter Richtwert für Mindestunterhalt bei kleinen Kindern (Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur)
17 %
Anteil, den der Staat bislang vom gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückholen kann (genannte Praxisangabe)
Weitere 8 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
25 %
Schätzung, wie viel Rückforderung maximal realistisch erreicht werden könnte (genannte Expertenschätzung)
13 Jahre
Vorgeschlagene EU‑weite Altersgrenze für selbstständigen Zugang zu Social Media
0–3 Jahre
Altersspanne, für die die Expertengruppe ein vollständiges Bildschirmverbot empfiehlt
3–13 Jahre
Altersspanne, für die nur kontrollierter Zugang in Begleitung empfohlen wird
4–6 Stunden
Durchschnittliche tägliche Bildschirm-/Social‑Media‑Nutzung laut Eurobarometer‑Umfrage
1 von 3
Anteil der Befragten, die angaben, schon mit für Kinder ungeeigneten Inhalten in Berührung gekommen zu sein
850.000
Anzahl der Fälle säumiger Unterhaltszahlungen laut einer Statistik des Bundesfamilienministeriums
1 von 4
Anteil der Fälle, in denen genau der zustehende Kindesunterhalt tatsächlich gezahlt wird (laut in der Sendung genannter Schätzung)
Themen & Erkenntnisse
Quellen
• StudieEurobarometer (Juni)
• StudieStatistik des Bundesfamilienministeriums
• Düsseldorfer Tabelle
Alle Quellen findest du in der vollständigen FolgeKIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
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