Werken mit Recht - Der Podcast für Handwerksbetriebe
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Folge 52: Was tun bei Auftragsmangel? Arbeitsrechtliche Optionen im Überblick

21. Mai 2026 · 40 Min.

Kündigungen sollen das letzte Mittel bei Auftragsmangel sein – zunächst sind Kurzarbeit, Abbau von Überstunden/Urlaub, Versetzungen oder Änderungskündigungen zu prüfen und bei Entlassungen eine korrekte Sozialauswahl durchzuführen.

In der Live-Folge erläutern Jenny und Kim praxisnah arbeitsrechtliche Optionen bei Auftragsmangel in Handwerksbetrieben. Sie erklären Voraussetzungen und praktische Hinweise zu Kurzarbeit, den Umgang mit Überstunden und Urlaub sowie rechtliche Möglichkeiten wie Versetzungen oder Änderungskündigungen. Kommt man dennoch nicht weiter, beschreiben sie die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen und die verpflichtende Sozialauswahl. Abschließend geben die Hosts konkrete Handlungsempfehlungen, frühzeitig Beratung einzuholen und Kündigungen als letzten Schritt zu betrachten.

Zahlen & Fakten

60 %

typischer Anteil des Kurzarbeitergelds am Nettolohn

67 %

Kurzarbeitergeld bei Beschäftigten mit kleinen Kindern (als Prozentsatz des Nettolohns)

10 %

Orientierungswert für erheblichen Arbeitsausfall, ab dem Kurzarbeit in Betracht gezogen werden kann (Belegschaft in Gänze)

Weitere 5 Zahlen & Fakten anzeigen

98 %

Anteil der Fälle, in denen die Speakerin fristlose Kündigungen bei Auftragsmangel als unzulässig beurteilt (praxisbezogene Aussage)

2 %

Restfehlerquote bei der Einschätzung, ob fristlose Kündigungen möglich sind (praxisbezogene Aussage)

12 Monate

Regelmäßige Höchstdauer für Kurzarbeit (grundsätzlich)

24 Monate

Pandemiebedingte mögliche Verlängerung der Kurzarbeit (regelmäßig temporär möglich)

52

Beispielhaft genannte Altersgrenze bei Gewichtung in der Sozialauswahl (als Illustration für Punktezuteilung)

Diese Folge steckt voller Zahlen – neugierig?

Themen & Erkenntnisse

Einführung und Kurzarbeit · ab 05:03: Auftragsmangel zuerst mit Kurzarbeit (Voraussetzungen, Kurzarbeitergeld, Antragsweg) abfedern, bevor Kündigungen erwogen werden.
Interne Maßnahmen: Überstunden, Urlaub, Arbeitszeitgestaltung und Änderungskündigung · ab 12:13: Erst Überstunden/Arbeitszeitkonten und nur mit rechtlicher Grundlage Urlaub/Versetzungen nutzen; Änderungskündigung nur als geprüftes Mittel.
Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl · ab 26:52: Betriebsbedingte Kündigung nur bei dauerhaftem Wegfall; verpflichtende, dokumentierte Sozialauswahl und Vermeidung typischer Fehler.

KIDieser Inhalt wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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