
Folge 52: Was tun bei Auftragsmangel? Arbeitsrechtliche Optionen im Überblick
21. Mai 2026 · 40 Min.
Kündigungen sollen das letzte Mittel bei Auftragsmangel sein – zunächst sind Kurzarbeit, Abbau von Überstunden/Urlaub, Versetzungen oder Änderungskündigungen zu prüfen und bei Entlassungen eine korrekte Sozialauswahl durchzuführen.
In der Live-Folge erläutern Jenny und Kim praxisnah arbeitsrechtliche Optionen bei Auftragsmangel in Handwerksbetrieben. Sie erklären Voraussetzungen und praktische Hinweise zu Kurzarbeit, den Umgang mit Überstunden und Urlaub sowie rechtliche Möglichkeiten wie Versetzungen oder Änderungskündigungen. Kommt man dennoch nicht weiter, beschreiben sie die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen und die verpflichtende Sozialauswahl. Abschließend geben die Hosts konkrete Handlungsempfehlungen, frühzeitig Beratung einzuholen und Kündigungen als letzten Schritt zu betrachten.
Zahlen & Fakten
60 %
typischer Anteil des Kurzarbeitergelds am Nettolohn
67 %
Kurzarbeitergeld bei Beschäftigten mit kleinen Kindern (als Prozentsatz des Nettolohns)
10 %
Orientierungswert für erheblichen Arbeitsausfall, ab dem Kurzarbeit in Betracht gezogen werden kann (Belegschaft in Gänze)
Weitere 5 Zahlen & Fakten anzeigenWeniger anzeigen
98 %
Anteil der Fälle, in denen die Speakerin fristlose Kündigungen bei Auftragsmangel als unzulässig beurteilt (praxisbezogene Aussage)
2 %
Restfehlerquote bei der Einschätzung, ob fristlose Kündigungen möglich sind (praxisbezogene Aussage)
12 Monate
Regelmäßige Höchstdauer für Kurzarbeit (grundsätzlich)
24 Monate
Pandemiebedingte mögliche Verlängerung der Kurzarbeit (regelmäßig temporär möglich)
52
Beispielhaft genannte Altersgrenze bei Gewichtung in der Sozialauswahl (als Illustration für Punktezuteilung)
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